11.DEZEMBER 2006

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Verabschiedung des Kreishaushalts 2007

 

Verabschiedung des Kreishaushalts 2006

11. Dezember 200


Sehr geehrte Damen und Herren Mitglieder des Kreistags,
sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Vertreter der Medien,


bringen wir es gleich wieder auf den Punkt:

Heute ist nicht der Tag des Jammerns und des großen Wehklagens, denn wie bei den meisten Städten und Gemeinden entspannt sich auch die Finanzlage des Landkreises - freuen wir uns darüber!

Nein, ich meine, heute ist der Tag der Chance für die gewaltigen Investitionen in unser Bettenhaus Süd, so gut wie wir dies können, vorzusorgen.

Heute ist der Tag der Chance, die absolute Verschuldung nochmals deutlich abzusenken, nämlich von ursprünglich bei der Haushaltseinbringung vorgesehenen 80,2 Mio. EUR auf 77,5 Mio. EUR – was für ein großartiges Signal des Kreistages!
Und damit ist auch der Tag der Chance, die von uns gemeinsam als wünschenswert erachtete Kontinuität im Hebesatz der Kreisumlage auch über 2007 hinaus zu wahren.

Ich sage es aber ebenso klipp und klar: Heute ist nicht der Tag des Spielraums und damit der Ausweitung der Ausgaben im Verwaltungshaushalt, da dies zu dauerhaften Mehrbelastungen führen würde.

Wenn wir die Zeit nach der Einbringung des Haushaltsentwurfs am 16. Oktober 2006 betrachten, müssen zwei Ergebnisse der Verhandlungen der Kommunalen Spitzenverbände mit der Landesregierung wenigstens gestreift werden, weil sie erhebliche Auswirkungen auch auf den Landkreis Reutlingen haben werden.
1. Die Finanzsituation der Kommunen ist in hohem Maße von den Leistungen abhängig, die ihnen im kommunalen Finanzausgleich zufließen. Die schwierigen Verhandlungen mit dem Land über den Finanzausgleich für 2007 und die folgenden Jahre konnten am 18. Oktober 2006 abgeschlossen werden.

Aus kommunaler Sicht ist festzuhalten, dass der ursprünglich vom Land vorgesehene Eingriff in die kommunale Finanzmasse um weitere 100 Mio. EUR vermindert werden konnte. Der kommunale Finanzausgleich, der bereits um 350 Mio. EUR gekürzt wurde, wird durch eine zusätzliche Kürzung in Höhe von 45 Mio. EUR belastet, ab dem Jahr 2007 also um insgesamt 395 Mio. EUR. Darüber hinaus werden die Leistungen an die Kommunen außerhalb des Finanzausgleichs zur Abgeltung einer allgemeinen 5 %-Kürzung in Höhe von 10 Mio. EUR pauschal gekürzt.


Immerhin konnte dadurch eine Kürzung einzelner Förderprogramme und Maßnahmen vermieden werden.

Also: Das Glas ist halb voll – nicht halb leer. Mehr aber auch nicht!

2. Die Thematik Finanzbeziehung Land/Kommunen ist nach meinem Verständnis in unmittelbarem Zusammenhang zu sehen mit der Frage der Erweiterung des Konnexitätsprinzips. Ich begrüße vor diesem Hintergrund außerordentlich die beabsichtigte Erweiterung des Konnexitätsprinzips in der Verfassung des Landes Baden-Württemberg. – Gut so!

Wodurch entspannt sich die Finanzlage des Landkreises seit der Einbringung des Entwurfs am 16. Oktober 2006 – konkret?

Der erste Punkt betrifft das laufende Jahr 2006, denn der Jahresabschluss 2006 wird, nachdem wir die Mitteilung über die vierte Teilzahlung zum FAG erhalten haben, nicht mit dem befürchteten Defizit von rd. 400 000 EUR, sondern schon von daher voraussichtlich mit einem deutlich positiven Ergebnis von rd. 1,3 Mio. EUR abschließen. Dieses Ergebnis unterstreicht deutlich, dass es richtig war, im vergangenen Jahr den Hebesatz der Kreisumlage von 37,2 % um 1,2 auf 36 %-Punkte abzusenken.

Gegenüber den Haushaltsansätzen des Entwurfs für das Haushaltsjahr 2007 verändern sich zum einen die Einnahmen des Landkreises: 
  •  Sie verbessern sich aufgrund höherer Schlüsselzuweisungen nach mangelnder Steuerkraft um rd. 1 Mio. EUR.
  •  Bei gleichbleibendem Hebesatz von 36 %-Punkten erhöht sich aufgrund der aktuellen Steuerkraftsummen der absolute Betrag der Kreisumlage um rd. 656 000 EUR.
  • Zugleich verringert sich aus demselben Grund die Umlage LWV/Kommunalverband Jugend und Soziales um rd. 729.000 EUR.
Das heißt, die Finanzlage des Landkreises verbessert sich durch die höhere Steuerkraft also um rd. 2,4 Mio. EUR.

Rosige Zeiten? Sind damit alle Finanzprobleme gelöst? Können wir uns also entspannt zurücklehnen, weil wir einen Spielraum im Verwaltungshaushalt haben?

Ich meine definitiv nicht:
Bitte erinnern Sie sich an die Haushaltseinbringung am 16. Oktober 2006:


Um trotz des gleichbleibenden Hebesatzes der Kreisumlage von 36 %-Punkten einen genehmigungsfähigen Haushalt zu erreichen, hatten wir die Zuführungsrate vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt um 2,4 Mio. EUR reduziert. Dies war nur möglich, weil wir sogenannte Ersatzdeckungsmittel, also Rücklagen und Grundstückserlöse eingesetzt haben. 

Wenn sich die Finanzlage nun um eben diesen Betrag verbessert, ist es aus meiner Sicht zwingend, die Zuführungsrate vom Verwaltungshalt an den Vermögenshaushalt zu verbessern und damit die Chance zu nutzen, im Ergebnis die Verschuldung deutlich zu senken.

Ein anderes Thema:
Beteiligung des Bundes an den Unterkunftskosten; SGB II


Nein, ich mäkele nicht herum, dass die Bundesbeteiligung um 1,5 Milliarden EUR niedriger ist, wie die Berechnung der Kommunalen Spitzenverbände dies für erforderlich gehalten hatten und es ist oft genug erwähnt, dass damit die ursprünglich zugesagte Entlastung der Kommunen für den Ausbau der Kinderbetreuung nicht erreicht werden kann.
Nein, ich bin froh, dass es mit vereinten Bemühungen gelungen ist, die Quote von bislang 29,1 % auf zunächst 31,8 % festzuschreiben und für Baden-Württemberg dann sogar noch eine sachgerechte und an der tatsächlichen Belastung orientierte Ausgleichslösung auf 35,2 % zu erreichen. Gut so! Herzlichen Dank an die Landesregierung!
Damit hat sich das finanzielle Risiko für den Landkreis deutlich verringert.
Doch was heißt das für uns, für den Haushalt 2007?

  • Die Erhöhung von 29,1 % auf 31,8 % ergab eine rechnerische Verbesserung um + 580 000 EUR.
  • Die weitergehende Ausgleichsregelung von 31,8 % auf für Baden-Württemberg 35,2 % bringt eine rechnerische Verbesserung um insgesamt rd. 1,3 Mio. EUR gegenüber dem Haushaltsansatz.
Wie gesagt, eine rein rechnerische Verbesserung, denn nur die erste Stufe vom Bund auf die Bundesländer ist geschafft.

Nachdem dort ein besonderer Mehrbelastungsausgleich für Baden-Württemberg umgesetzt worden ist, drängen nun 30 Städte und Landkreise in Baden-Württemberg auf eine Feinjustierung innerhalb des Landes, da diese bei einer gleichmäßigen Verteilung auf 35,2 %-Basis weiterhin mit erheblichen Defiziten rechnen müssen.

Das heißt für uns: Wird ein derartiger Mehrbelastungsausgleich umgesetzt in Baden-Württemberg, wofür wohl auch nach Meinung der CDU-Landtagsfraktion einiges spricht, werden wir die rechnerische Größe von 1,3 Mio. EUR Verbesserung nicht erhalten.

Ich halte es vor diesem Hintergrund nicht für vertretbar, einen Betrag im Haushalt zu etatisieren.

Inhaltlich ist meine Position klar:

Wenn dieser Verteilungsschlüssel innerhalb des Landes Baden-Württemberg neu justiert wird, müssen wir darauf drängen, dass der Soziallastenausgleich insgesamt auf den Prüfstand kommt.
Eine Rosinenpickerei von einigen Städten und Landkreisen kann es nicht geben. Es kann also nicht angehen, dass beim Thema SGB II die jeweilige Belastungsquote der Land- und Stadtkreise der Verteilungsmaßstab ist und Solidarität eingefordert wird, bei der Eingliederungs- und Jugendhilfe die ungleiche Verteilung der Belastung innerhalb des Landes Baden-Württemberg jedoch mit einem Schulterzucken gleichgültig zur Kenntnis genommen wird.


Ein Weiteres kommt hinzu, weshalb wir den rechnerischen Betrag von 1,3 Mio. EUR nicht als „Spielraum“ missverstehen dürfen:

Sie erinnern sich an die Haushaltseinbringung?
Der im Haushaltsentwurf 2007 etatisierte Zuschussbedarf liegt um rd. 1,1 Mio. EUR höher als der Planansatz 2006, aber um 1 Mio. EUR unter dem auf der Grundlage einer Hochrechnung benötigten Ansatz. Dieses Haushaltsrisiko besteht unverändert.


Und – und das macht mir große Sorgen – das Bundessozialgericht hat in der Zwischenzeit die Anspruchsgrundlage für die Berechnung der Unterkunftskosten erweitert, so dass unser Team mit deutlich höheren Ausgaben rechnet.

Ein letztes Thema möchte ich ganz offen ansprechen:

Die Verbandsversammlung des Landeswohlfahrtsverbandes Wüttemberg-Hohenzollern in Auflösung hat vor wenigen Tagen am 5. Dezember 2006 den Beschluss gefasst, die Orthopädische Klinik Markgröningen und die Klinik Löwenstein gGmbH an kommunale Träger zu veräußern. Der Beschluss wurde – soweit hier von Interesse – im wesentichen wie folgt gefasst:

1. Der Veräußerung der Orthopädischen Klinik Markgröningen gGmbH und der Ortema GmbH ... ... an den Landkreis Ludwigsburg und dem Verkauf der Klinik Löwenstein gGmbH ... ... an die SLK-Kliniken Heilbronn GmbH wird zugestimmt.
2. Der beauftragte Verbandsdirektor des Abwicklungsverbandes wir ermächtigt, das Notwendige für die Vertragsabschlüsse und den zeitlichen Eigentumsübergang zu veranlassen sowie eine spezialisierte Beratungsgesellschaft mit der Vorbereitung der Kaufverträge zu beauftragen. Ein Verkauf im ersten Halbjahr 2007 ist anzustreben.


Kommt der Verkauf zu dem Kaufpreis tatsächlich im ersten Halbjahr 2007 zustande, würde dies entsprechend dem beschlossenen Verteilerschlüssel Einnahmen für den Landkreis Reutlingen in Höhe von rd. 1,1 Mio. EUR nach sich ziehen.

Vor dem Hintergrund der Beschlusslage, die ja besagt, dass die Verkaufsverhandlungen jetzt vorangetrieben und ein Verkauf im ersten Halbjahr 2007 angestrebt wird, schlage ich vor, die Vertragsverhandlungen abzuwarten, nach deren hoffentlich endgültig positiven Abschluss die Kreisgremien umgehend in Form eines Finanzzwischenberichtes zu unterrichten und vorzuschlagen, die dann dem Landkreis je nach vereinbarten Zahlungsmodalitäten hoffentlich noch 2007 zufließenden Mittel zweckgebunden in eine Rücklage für das Bettenhaus Süd zuzuführen.

Meine Damen und Herren,
heute ist also nicht der Tag des Jammerns und Wehklagens,
sondern der Tag der Chancen

  • für eine weitergehende Kontinuität bei der Kreisumlage
  • für einen deutlichen Schuldenabbau
  • für eine Verbesserung der Ausgangssituation zur Finanzierung des Bettenhauses Süd


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