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Die Mitteilung eines Eigentümerwechsels, Änderungen der Behälterzahl oder Behältergröße, Informationen über die Anzahl der Leerungen und die Erklärung zur Eigenkompostierung können über den eBürgerservice veranlasst werden.
Hierzu benötigen sie Zugangsdaten, die auf dem letzten Abfallgebührenbescheid abgedruckt sind.
Wer | Grundstückseigentümer |
Wann | 4 Wochen vor Bezug |
Wie | Formular |
Info | Abfallbehälter Abfallgebühren Gewerbebetriebe |
Wer | Grundstückseigentümer |
Wie | Mitteilung eines Eigentümerwechsels kann über den eBürgerservice erfolgen. Den eBürgerservice erreichen Sie über diesen link |
Wer | Grundstückseigentümer |
Wie | Änderungen der Behälteranzahl, der Behältergröße, Meldung defekter oder verschwundener Behälter können Sie über den eBürgerservice melden. Den eBürgerservice erreichen Sie über diesen link Formular Abmeldung Müllabfuhr |
Info | Abfallbehälter Abfallgebühren |
Wer | Grundstückseigentümer |
Wie | Abmeldung von der öffentlichen Müllabfuhr können Sie über den eBürgerservice veranlassen. Den eBürgerservice erreichen Sie über diesen link |
Wer | Grundstückseigentümer |
Wie | Die Leerungsdatenübersicht können Sie über den eBürgerservice einsehen und ausdrucken. Den eBürgerservice erreichen Sie über diesen link |
Info | Bei Mieterwechsel können Sie für Ihre interne Abrechnung die Leerungsdaten über den eBürgerservice abrufen. Eine Zwischenabrechnung der Müllgebühren ist nicht möglich. |
Wer | Grundstückseigentümer |
Wie | Formular |
Info | Die Erklärung zur Eigenkompostierung bzw. die Abmeldung der Biotonne können über den eBürgerservice veranlasst werden. Ab dem 01.01.2016 dürfen Bioabfälle aus rechtlichen Gründen nicht mehr über den Restmüll entsorgt werden. Zu den Bioabfällen zählen neben Gartenabfällen auch gekochte und ungekochte Speiseabfälle wie Brot-, Wurst-, Fleisch-, Käse-, Nudelreste. |