Abfallbehälter

Sie brauchen jeweils einen Abfallbehälter für Restmüll, Bioabfall und Altpapier. Nur wenn Sie alle auf dem Grundstück anfallende Bioabfälle vollständig auf dem eigenen Grundstück ordnungsgemäß verwerten (insbesondere kompostieren), können Sie auf die BIO-TONNE verzichten.

Die Abfallbehälter gehören zum Grundstück. Sie dürfen bei einem Eigentümerwechsel nicht mitgenommen werden. Der neue Eigentümer muss die vorhandenen Behälter übernehmen oder andere bestellen. Hier finden Sie die entsprechenden Formulare.

Es müssen sowohl für Privathaushalte als auch für Gewerbe Abfallbehälter vorhanden sein. Nur bei Gewerbebetrieben - nicht jedoch bei Privathaushalten - richtet sich die Höhe der Abfallgebühren nach Anzahl und Größe der Abfallbehälter. Die Gebühren erheben wir vom Grundstückseigentümer. Für die PAPIER-TONNE wird keine separate Gebühr erhoben.

Jede Wohneinheit kann eigene Abfallbehälter bekommen. Bei leerstehenden Gebäuden werden sie in der Regel abgeholt. Für dennoch benötigte Abfallbehälter (z. B. für Renovierungen) werden gesonderte Abfallgebühren erhoben.

Die Abfallbehälter werden nach Eingang der Bestellung innerhalb von 3 Wochen gebührenfrei ausgeliefert, ausgetauscht oder entfernt. Hier die Formulare.

Die Zahl der Leerungen der einzelnden Behälter können die Grundstückseigentümer bequem über den eBürgerservice abfragen. Die Zugangsdaten finden Sie auf der ersten Seite Ihres aktuellen Abfallgebührenbescheides oben rechts. Sie sind nur für den Eigentümer bestimmt und deshalb vertraulich zu behandeln.

Bei Abfuhrproblemen, wenn z.B. Ihr Behälter nicht entleert wurde, wenden Sie sich bitte direkt an den Entsorger, Firma REMONDIS Neckar-Alb GmbH & Co.KG unter der Telefon Nummer 07121 9161-70.


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