Sperrmüll auf Abruf

NICHT für die Einwohner der Städte Reutlingen, Pfullingen und Metzingen.

Hier kommen Sie direkt auf das Anmeldeformular für die Sperrmüllabfuhr.
Abfälle aus Haushalten, die - auch zerkleinert - für die Mülltonne zu sperrig sind. Ausgeschlossen sind Abfälle aus Gebäuderenovierungen und Haushaltsauflösungen. Die einzelnen Gegenstände sollten nicht schwerer als 50 kg, nicht länger als 2,50 m und nicht breiter als 1,50 m sein.
Sperrmüll von A bis Z (PDF)

Grundstückseigentümer oder Hausverwaltung - für alle Bewohner auf dem Grundstück.
Gewerbebetriebe sind von der Sperrmüllabfuhr ausgeschlossen

  • Antrag über den neu eingerichteten eBürgerservice oder über die Sperrmüllkarte (wird dem Grundstückseigentümer mit der Abfallrechnung zugesandt)
  • Einmal im Jahr für alle Bewohner auf dem Grundstück gemeinsam
  • Höchstens 2 m3 pro Grundstück, bei mehr als 4 Personen 0,5 m3 pro Person
  • keine zusätzlichen Kosten, da in der Abfallgebühr enthalten
  • Bereitstellung getrennt nach Holz, Schrott, Elektro-Altgeräte und restlichem Sperrmüll. Nur angemeldete Fraktionen werden abgeholt.
  • Antragstellung das ganze Jahr über möglich
  • Abholung innerhalb 6 Wochen nach Antragseingang
  • Terminbenachrichtigung ca. 1 Woche vor Abholung
  • Bereitstellung am Abholtag ab 6.00 Uhr
Verschenkmarkt

Bitte unterstützen Sie keine illegalen Sammlungen. Hinweise zu illegalen Sammlungen können Sie dem Infoblatt illegale Sammlungen entnehmen.

  • Landratsamt Reutlingen
  • Bismarckstraße 47
  • 72764 Reutlingen
  • Telefon 07121 480-0