Abfallgebühren

Jahresgebühr

In der seit 2016 einheitlichen Jahresgebühr für Restmüll und Bioabfall sind vor allem die Kosten für das Bereitstellen der Mülltonnen, die Sammlung von Sperrmüll und Sonderabfällen (nur Haushalte), Papier/Pappe, Grüngut sowie Personalkosten enthalten.

Privathaushalt:
Die Höhe der einheitlichen Jahresgebühr für Restmüll und Bioabfall ist abhängig von der Zahl der Grundstücksbewohner. Grundlage sind die Daten der Meldeämter.

Gewerbebetriebe und unbewohnte Grundstücke:
Die Höhe der Jahresgebühr ist abhängig von der Anzahl und Größe der Abfallbehälter.

Leerungsgebühr

In der Leerungsgebühr sind die Kosten für die Beseitigung oder Verwertung des Restmülls und Bioabfalls enthalten. Statt der bisherigen Volumengebühr wird der mengenabhängige Teil der Abfallgebühr ab 2016 nach der Zahl der in Anspruch genommenen Entleerungen in Abhängigkeit der gewählten Behälterart und -größe berechnet. Die Leerungsgebühren sind für alle Nutzergruppen einheitlich.

Um eine geordnete Entsorgung sicherzustellen und aus hygienischen Gründen werden jährlich für den Restmüllbehälter mindestens 3 und für die Biotonne mindestens 4 Leerungen berechnet. Die Mindestentleerungen sind nicht in der Jahresgebühr enthalten.

Wie wird abgeholt?

Um unerwünschte Leerungen durch die Müllwerker auszuschließen, muss der Behälter künftig eindeutig zur Leerung bereitgestellt werden.
Ein am Behälter angebrachter elektronischer Datenträger (Chip) sorgt dafür, dass die Mülltonne einem bestimmten Grundstück zugeordnet wird und die Leerungen erfasst werden.

Gebührenbescheid

Der Grundstückseigentümer (oder dessen Bevollmächtigter) bekommt den Gebührenbescheid.
Für das laufende Jahr werden Vorauszahlungen erhoben:

  • die Grundgebühr nach den aktuellen Daten der Meldeämter
  • die Leerungsgebühr nach der Leerungsanzahl des Vorjahres, mindestens jedoch aus den Mindestleerungen.

Die endgültige Abrechnung kommt mit dem Gebührenbescheid des folgenden Jahres.

Abfallgebühren ab 2024

Abfallgebühren ab 2024 in leichter Sprache


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