Schülerbeförderung

Der Landkreis Reutlingen erstattet die notwendigen Beförderungskosten nach Maßgabe seiner Satzung über die Erstattung von Schülerbeförderungskosten. Beförderungskosten werden grundsätzlich nur erstattet:

  • Wenn öffentliche Verkehrsmittel benutzt werden. Schüler mit Vollzeitunterricht erhalten hierfür Fahrkarten beim Sekretariat ihrer Schule.
  • Eltern und Schüler können bequem von Zuhause ihre Schülermonatskarten unter  www.schuelermonatskarten-reutlingen.de online bestellen.  
  • Wer bisher schon seine Schülermonatskarten über das Schülerlistenverfahren erhält, bekommt diese automatisch zum neuen Schuljahr weiter übersandt.
  • Über das Schülerlistenverfahren können von den Eltern dabei entweder die flexiblen Schülermonatskarten oder das neue rund um die Uhr bundesweit gültige und längerfristig laufende Deutschlandticket JugendBW (D-Ticket JugendBW) bestellt werden. Auch wenn Sie die flexiblen Schülermonatskarten wählen, zahlen Sie dabei nicht mehr als den bisher schon von Ihnen verlangten elterlichen Eigenanteil. Das neue bundesweit gültige D-Ticket JugendBW als Abo ist dabei bereits für 365 EUR im Jahr erhältlich. Schüler und Eltern, die dieses wählen, zahlen aktuell 33,19 EUR/Monat in 11 Schulmonaten. Die Augustfahrkarte wird beim D-Ticket JugendBW kostenlos an die Schüler ausgegeben. Das D-Ticket JugendBW kann nicht im Bus oder in den Verkaufsstellen bzw. an den Fahrkartenautomaten gelöst werden, sondern ist nur über unser Schülerlistenverfahren oder über naldo als Abo erhältlich. Während Sie die flexiblen Schülermonatskarten auch für einzelne Monate zurückgeben können, wenn Ihr Kind diese nicht benötigt, läuft das D-Ticket JugendBW als Abonnement weiter. Bei diesem ist eine Rückgabe einzelner Monate nicht möglich.
  • Schüler in Teilzeitunterricht (zum Beispiel Berufsschüler) erhalten die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel auf Einzelantrag erstattet. Die Anträge sind im Sekretariat der Schule erhältlich. Die Fahrscheine sind diesem Antrag beizulegen.
  • Wenn die Entfernung zwischen Wohnung und Schule mindestens 3 Kilometer beträgt - gerechnet nach der Wegstrecke, nicht nach dem Fahrweg der öffentlichen Verkehrsmittel. Für Berufsschüler gilt eine Mindestentfernung von 20 Kilometern.
  • Schüler von Beruflichen Schulen, die weite Wege zu ihrer Schule zurücklegen müssen, erhalten für ihre Fahrkarten und den genehmigten Einsatz eines PKWs eine Kostenerstattung.

Für Schüler ab Klasse 5 ist ein Eigenanteil zu entrichten

  • Für Haupt-, Werkrealschüler (bis Klasse 9) und Sonderschüler in Höhe der Hälfte des jeweils gültigen Fahrpreises einer Naldo-Schülermonatskarte der Preisstufe 1, aufgerundet auf volle 0,10 EURO (ab 01.10.2023: 28,50 EURO).
  • Für die übrigen weiterführenden Schüler (auch Werkrealschüler Klasse10) in Höhe des jeweils gültigen Fahrpreises eine Naldo-Schülermonatskarte der Preisstufe 1 (ab 01.10.2023: 56,90 EURO).
  • Kinder in Schulkindergärten, Schüler der Grundschulförderklassen sowie Grundschüler bezahlen keinen Eigenanteil.
  • Eigenanteile sind für maximal zwei Kinder einer Familie zu entrichten, die weiteren Kinder werden vom Eigenanteil befreit. Diese Regelung ist einkommensunabhängig.
  • Wenn die Anrechnung eines Eigenanteils aufgrund der wirtschaftlichen Verhältnisse der Eltern oder des Schülers eine unbillige Härte darstellen würde (z. B. wenn die Einkommensverhältnisse von der Höhe her mit der Gewährung von ALG II oder Sozialhilfe vergleichbar sind bzw. finanzielle Notlagen in der Familie gegeben sind) werden auf Antrag (zu stellen im Sekretariat) alle Kinder von der Eigenanteilspflicht befreit.
  • Bei Sozialhilfegewährung nach SGB XII, Arbeitslosengeld II nach SGB II oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, bei denen Empfänger Aufwendungen für Schülerbeförderung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes geltend machen können, erhalten die Schülerinnen und Schüler ihre Schülermonatskarten kostenfrei, wenn
  • 1. diese den Nachweis "Schülerbeförderungskosten - Bestätigung      der Schule oder des Schulträgers" bei den zuständigen JobCentern/Sozialämtern vorlegen und
  • 2. diesen Anspruch an die Schülerbeförderungsabteilung des Landkreises abtreten.

Das Landratsamt Reutlingen - Schülerbeförderung - rechnet den Eigenanteil dieser Schülerinnen und Schüler dann mit den JobCentern/Sozialämtern als Leistende nach dem Bildungs- und Teilhabepaket direkt ab.

Wenn für Schüler die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel nicht möglich ist, kann der Einsatz eines Schülerfahrzeugs bzw. eines Privat-Kfz in Betracht kommen. Die Genehmigung zum Einsatz eines Privat-Kfz ist vor Beginn der Beförderung, spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochen nach Beförderungsbeginn zu beantragen. Merkblätter mit ausführlichen Verfahrenshinweisen und Anträge sind im Schulsekretariat erhältlich.

Für Fragen der Organisation sowie Erstattung der Kosten an die Schüler ist immer der Schulträger zuständig. Schulträger ist in der Regel die jeweilige Gemeinde. Verschiedene Schulen, wie z. B. die Freie Waldorfschule, die Freie Evangelische und die Freie Katholische Schule, sind in privater Trägerschaft. Der Landkreis ist Schulträger für die Beruflichen Schulen und die Karl-Georg-Haldenwang-Schule.

Neu ab Dezember 2023 gibt es das bundesweite D-Ticket JugendBW

Das Land Baden-Württemberg, die Land- und Stadtkreise sowie die Verkehrsverbünde bieten gemeinsam mit der Bundesregierung ab Dezember 2023 ein bundesweit gültiges D-Ticket JugendBW für Schüler und Auszubildende bis 27 Jahre und für junge Erwachsene (nicht mehr in Ausbildung) bis 21 Jahre an. Dieses bundesweite D-Ticket JugendBW ist ein längerfristig laufendes Abo - das egal ob nah oder weit - diesen Personenkreis berechtigt, alle Busse und Züge des Öffentlichen Personennahverkehrs zu benutzen. Das Abo muss dabei mindestens 12 Monate laufen. Einzelne Monatskarten können unterjährig im Rahmen des Abos nicht zurückgegeben werden. Lediglich Fahrten in den Fernzügen (ICE, EC, IC, Flixtrain) und Fernbussen (Flixbus) sind mit dem bundesweit gültigen D-Ticket JugendBW nicht möglich.

Der einheitliche Preis entspricht einem 365 EUR Jahresticket für Schüler und Auszubildende und beläuft sich bei einer 11-monatigen Abbuchung auf 33,19 EUR/Monat in 11 Schulmonaten, die Augustfahrkarte wird dabei kostenfrei ausgegeben.

Das Land Baden-Württemberg, der Bund, aber auch die Land- und Stadtkreise, darunter auch der Landkreis Reutlingen, beteiligen sich an den anfallenden Kosten.

Damit wurde gemeinsam von Bund, Land, Land- und Stadtkreisen und den Verkehrsverbünden ein sehr preisgünstiges Abo für Schüler und Auszubildende geschaffen, die damit rund um die Uhr im gesamten Nahverkehr bundesweit unterwegs sein können. Das D-Ticket JugendBW kann über das Schülerlistenverfahren und bei naldo bestellt werden. Bei bestehendem Fahrkartenbezug kann jeden Monat ins neue D-Ticket JugendBW gewechselt werden oder dieses natürlich auch neu begonnen werden.

Neue EU-Datenschutzerklärung
Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung verpflichtet gemeinsam auch den Landkreis Reutlingen und die im Fahrkartenausgabeverfahren des Schülerlistenverfahrens tätigen Fahrkartenbüros der IGP Böblingen (Privatunternehmen des Baden-Württembergischen Omnibusverbandes) und der DB ZugBus RAB Ulm zu einem sorgsamen Umgang mit den im Rahmen der Fahrkartenausgabe der Schülermonatskarten an Eltern und Schüler ihrer Schulen gespeicherten Daten. Hierauf möchten wir Eltern und Schüler mit den beigefügten Datenschutzerklärungen der IGP Böblingen und der DB ZugBus RAB Ulm hinweisen.

Mitarbeiter

  • Möck G. Schülerbeförderung sonstige Schulträger
  • Rist D . Schülerbeförderung Berufliche Schulen des Landkreises

  • Landratsamt Reutlingen
  • Bismarckstraße 47
  • 72764 Reutlingen
  • Telefon 07121 480-0