Waldbauliche förderung
Privatwaldbetreuung und Förderung ab 01. Januar 2020
- Zentrale Informationsseite der Landesforstverwaltung Baden-Württemberg zur Privatwaldbetreuung und Förderung
- Flyer Privatwald
- Übersicht Förderpauschalen und Fördersätze
- Datenschutzerklärung für waldbauliche Fördermaßnahmen
Förderung von nachhaltiger Waldwirtschaft, Waldnaturschutz und Beseitigung von Extremwetter-Ereignissen ab Juli 2020
Durch diese Fördermöglichkeiten soll der Aufbau und die Pflege von gesunden, ökologisch wertvollen und klimastabilen Waldbestände unterstützt werden.
Hierbei können insbesondere:
- Erst- und Wiederaufforstungen
- Jungbestandspflegen
- Vorbauten
- Umbaumaßnahmen von Nadelholzreinbeständen und klimalabilen Wäldern
- Die Verjüngung von Waldbeständen inklusive nötiger Kultursicherungen
- Wegebauten
- Ökologische Maßnahmen
- Aufarbeitung und Beseitigung von Schadholz
finanziell gefördert werden.
Die Auflistung ist nicht abschließend und die Einzelmaßnahmen sind von Flächengröße, Laubholzanteil, etc. abhängig.
Nähere Auskünfte erteilen das Kreisforstamt und die jeweils zuständigen Forstrevierleitenden.
Es empfiehlt sich sehr die geplanten Maßnahmen zuvor mit den zuständigen Revierleitungen oder dem Kreisforstamt abzustimmen.
Dort werden Sie auch über die Förderantragstellung informiert.
Wichtig:
Eine Maßnahme, die früher begonnen wird als die Förderzusage erteilt wird, ist nicht förderfähig.
Für den Förderantrag ist auch eine landwirtschaftliche Unternehmensnummer erforderlich, welche vom Kreislandwirtschaftsamt erteilt wird.
Weiterhin sind alle beantragten Maßnahmen mit Flächenbezug auf einem Lageplan (Flurkarte M 1:2500) einzureichen und dem Antrag beizufügen.
Für Erstaufforstungen wird zusätzlich eine Kopie der Aufforstungsgenehmigung benötigt.
Die Anträge sollen jeweils bis 31. Januar oder 31. Juli unter Verwendung des nachfolgend auffindbaren Antragvordrucks beim Kreisforstamt eingereicht werden.
Link zum Förderwegweiser des Landes
Das Kreisforstamt finden Sie unter nebenstehender Anschrift.
Umweltzulage Wald
- Wenn Privatwaldbesitzende Eigentum innerhalb von Flora-Fauna-Habitatflächen haben, können diese eine Förderung in Höhe von 50.- Euro je Hektar und Jahr erhalten.
Die Umweltzulage Wald muß im Rahmen des "Gemeinsamen Antrags" beim Kreislandwirtschaftsamt gestellt werden.
Landschaftspflegemaßnahmen
- Landschafts- und Biotoppflegen können über die Landschaftspflegerichtlinie gefördert werden.
Der Landschaftserhaltungsverband beim Landratsamt ist hierfür der zuständige Ansprechpartner.