Ansprechpartnerin:
Frau
Nicole Reichardt
Nahverkehrsplanerin
Fax:
07121 480-1834

nahverkehrsplan

Der Landkreis Reutlingen ist als Aufgabenträger des straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) verpflichtet, zur Sicherung und Verbesserung des ÖPNV einen Nahverkehrsplan aufzustellen (§ 11 des Gesetzes über die Planung, Organisation und Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs – ÖPNVG).

Die Aufstellung des neuen Nahverkehrsplans wurde von einen umfangreichen Abstimmungs- und Beteiligungsprozess begleitet. Gemeinsam mit vielen Akteuren, unter anderem aus den Kreistagsfraktionen, Städten und Gemeinden, Verkehrsunternehmen und weiteren Interessenvertretern, z. B. von Sozialverbänden, wurden Ziele und Rahmenvorgaben, z. B. die Definition der ausreichenden Verkehrsbedienung, die Linienbündelung sowie das Vorgehen zur schrittweisen Umsetzung der Barrierefreiheit im ÖPNV im Landkreis abgestimmt.

Am 23. November 2020 hat der Ausschuss für technische Fragen und Umweltschutz den Entwurf des neuen Nahverkehrsplans für das Anhörungsverfahren freigegeben. Die zahlreich eingegangenen Anregungen wurden eingehend geprüft und, soweit fachlich sinnvoll, im Nahverkehrsplan berücksichtigt.

In seiner Sitzung am 19. Mai 2021 hat der Kreistag den neuen Nahverkehrsplan einstimmig beschlossen (siehe KT-Drucksache X-0282). Der Nahverkehrsplan steht hier zum Download bereit.

Mit dem neuen Nahverkehrsplan als Kompass für die Entwicklung einer nachhaltigen und zukunftsfähigen Mobilität setzt der Landkreis Reutlingen den Rahmen für die attraktive Weiterentwicklung eines an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger orientierten ÖPNV. Der Nahverkehrsplan setzt neue Bedien- und Qualitätsstandards und definiert Linienbündel sowie Ziele als Rahmenvorgaben für die weitere Verbesserung der Mobilität im Landkreis. Diese Rahmenvorgaben definieren den Mindeststandard für den ÖPNV im Landkreis und müssen bei der Neuvergabe der Linienverkehrsgenehmigungen berücksichtigt werden. Die im Nahverkehrsplan gesetzten Ziele und Rahmenvorgaben sollen schrittweise zur Umsetzung kommen.

Im Hinblick auf die derzeitige Dynamik im Bereich Mobilität müssen die gesetzten Rahmenvorgaben in den kommenden Jahren stetig überprüft und weiterentwickelt werden, um auch dem sich verändernden Mobilitätsbedürfnis der Menschen gerecht zu werden.


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