der Kreistag
Der Kreistag ist die Vertretung der Einwohner und das Hauptorgan des Landkreises Reutlingen. Er wird alle fünf Jahre von den wahlberechtigten Kreiseinwohnern gewählt (alle Namen und die Zusammensetzung finden Sie hier).
Der Kreistag legt die Grundsätze für die Verwaltung des Landkreises fest und entscheidet über alle Angelegenheiten des Landkreises - soweit nicht der Landrat kraft Gesetzes zuständig ist oder der Kreistag ihm oder einem Ausschuss bestimmte Angelegenheiten übertragen hat.
Der Kreistag besteht aus dem Landrat als Vorsitzendem und den ehrenamtlichen Mitgliedern, den Kreisrätinnen und Kreisräten. Die Zahl der Kreisräte ist abhängig von der Einwohnerzahl des Landkreises.
Am 26. Mai 2019 wurde der 10. Kreistag seit der Kreisreform im Jahr 1973 gewählt, dem 67 Mitglieder (48 Kreisräte und 19 Kreisrätinnen) angehören. 5 Kreisrätinnen und Kreisräte sind durch Ausgleichssitze ins Gremium gekommen. Der Kreistag hat sich am 24. Juli 2019 konstituiert.
Kreistag online
Einladungen, Tagesordnungen und Sitzungsvorlagen zu öffentlichen Sitzungen finden Sie hier im Bürgerinfosystem