Geschäftsteil

Baurechtsverfahren, Abteilung 21/4

Der Geschäftsteil Baurechtsverfahren ist für die baurechtliche Bearbeitung und Beratung im Baugenehmigungs- und Kenntnisgabeverfahren zuständig.Dabei ist eine klare Abgrenzung zu den Aufgaben des Geschäftsteils Bautechnik jedoch in vielen Fällen nicht gegeben.
Weitere Aufgabenfelder sind:

  • Bau- und Betriebserlaubnisse für Skilifte
  • Wohnbauförderung
  • zuständige Behörde nach dem "Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz" (EEWärmeG), dem "Erneuerbare-Wärme-Gesetz" (EWärmeG + EnEV) sowie dem "Gebäudeenergiegesetz (GEG)"
  • Abnahme und Überwachung verfahrenspflichtiger Bauvorhaben
  • Aufteilung eines Wohnhauses in Wohneigentum
  • Denkmalschutz
  • Schornsteinfegerwesen
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Wo?