Geschäftsteil
Baurechtsverfahren, Abteilung 21/4
Der Geschäftsteil Baurechtsverfahren ist für die baurechtliche Bearbeitung und Beratung im Baugenehmigungs- und Kenntnisgabeverfahren zuständig.Dabei ist eine klare Abgrenzung zu den Aufgaben des Geschäftsteils Bautechnik jedoch in vielen Fällen nicht gegeben.
Weitere Aufgabenfelder sind:
- Bau- und Betriebserlaubnisse für Skilifte
- Wohnbauförderung
- zuständige Behörde nach dem "Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz" (EEWärmeG), dem "Erneuerbare-Wärme-Gesetz" (EWärmeG + EnEV) sowie dem "Gebäudeenergiegesetz (GEG)"
- Abnahme und Überwachung verfahrenspflichtiger Bauvorhaben
- Aufteilung eines Wohnhauses in Wohneigentum
- Denkmalschutz
- Schornsteinfegerwesen