Die Ausschüsse

Der Kreistag hat in seiner konstituierenden Sitzung am 17. September 2014 folgende beschließende Ausschüsse mit je 21 Mitgliedern gebildet: Daneben gibt es noch den gesetzlich vorgeschriebenen Jugendhilfeausschuss  (15 stimmberechtigte, 14 beratende Mitglieder).

Vorsitzender der Ausschüsse ist der Landrat.

Die Sitzungen des Kreistags und seiner Ausschüsse sind in der Regel öffentlich. Öffentliche Tagesordnungen und Sitzungsunterlagen finden Sie im Bürgerinfosystem.

Sitzungen der Ausschüsse, die der Vorberatung für den Kreistag dienen, sind in der Regel nichtöffentlich.

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