Stellvertreter des Landrats

Allgemeiner und ständiger Stellvertreter des Landrats ist der Erste Landesbeamte -im Landkreis Reutlingen ist das Hans-Jürgen Stede. Er hat das Recht, an allen Sitzungen des Kreistags und seiner Ausschüsse teilzunehmen.

In den beschließenden Ausschüssen kann der Erste Landesbeamte den Landrat im Vorsitz vertreten, im Kreistag allerdings nicht. Hier sind die übrigen vom Kreistag gewählten ehrenamtlichen Stellvertreter des Landrats allein zur Vertretung berufen. Stellvertretende Vorsitzende des Kreistags sind Kreisrat Jochen Zeller (1. stellvertretender Vorsitzender), Kreisrat Andreas vom Scheidt (2. stellvertretender Vorsitzender) und Kreisrat Hans Gampe (3. stellvertretender Vorsitzender).

Im Verwaltungsbereich ist für den Fall der Verhinderung sowohl des Landrats als auch des Ersten Landesbeamten der Leiter des Dezernats 1 als weiterer Stellvertreter bevollmächtigt - im Landkreis Reutlingen ist das Verwaltungsdezernent Gerd Pflumm.


  • Landratsamt Reutlingen
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