Sachgebiet

Fachdienst § 35a

Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche


Für Kinder, die erhebliche Schwierigkeiten im Lesen und/oder Schreiben oder im Rechnen haben und bei denen alle schulischen Förderungsmaßnahmen ausgeschöpft sind.
Falls die Lernstörung zu weitergehenden Beeinträchtigungen geführt hat, kann eventuell eine außerschulische Hilfe im Rahmen der Hilfe zur Erziehung nach dem SGB VIII notwendig werden.

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Wo?
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Sekretariat
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Leitung
  • Kreisjugendamt: Allgemeiner Sozialer Dienst Leitung Inklusion und Integration
  • Kreisjugendamt: Sachgebietsleitung Fachdienst § 35a
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Mitarbeiter
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Übergeordnete Verwaltungsebene
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Zugehörige Dienstleistungen

  • Landratsamt Reutlingen
  • Bismarckstraße 47
  • 72764 Reutlingen
  • Telefon 07121 480-0