Bürgerservice

Durchführung von Verkehrsschauen

Die Straßenverkehrsbehörden sind nach der Verwaltungsvorschrift zu § 45 StVO verpflichtet, alle zwei Jahre eine umfassende Verkehrsschau durchzuführen. Diese Termine sollen in erster Linie dazu dienen, Mängel im Verkehrsraum zu beseitigen und bei gefährlichen Stellen zu überprüfen, inwieweit hier durch Verkehrszeichen, Verkehrseinrichtungen oder bauliche Maßnahmen Abhilfe geschaffen werden kann. Die Verkehrsschauen werden von der Verkehrskommission durchgeführt. Diese setzt sich in der Regel aus der Straßenverkehrsbehörde, dem jeweiligen Straßenbaulastträger (Gemeinde / Landkreis) sowie der Polizei zusammen.
^
Mitarbeiter
^
Zugehörigkeit zu

  • Landratsamt Reutlingen
  • Bismarckstraße 47
  • 72764 Reutlingen
  • Telefon 07121 480-0