Bürgerservice

Fahrdienst für Menschen mit Behinderung

Informationen zum freiwilligen Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen

Mit Beschluss des Kreistags wurde im Landkreis Reutlingen ab dem 01. Januar 1982 ein freiwilliger Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen eingeführt. Rotes Quadrat mit dem Text: Hier geht es zu dieser Seite in Leichter Sprache

Berechtigter Personenkreis:

Zur Teilnahme berechtigt sind Menschen mit Behinderungen mit Wohnsitz im Landkreis Reutlingen:

  • die auf einen Rollstuhl angewiesen sind und kein eigenes rollstuhlgeeignetes Fahrzeug besitzen oder selbst steuern können;
  • die wegen der Schwere oder der Art ihrer Behinderung keine öffentlichen Verkehrsmittel benutzen können oder am Zielort auf einen Selbstfahrer oder fremde Hilfe angewiesen sind, um dort beweglich zu sein und kein eigenes Fahrzeug besitzen oder selbst steuern können.

   
Begleitpersonen sind im Rahmen des Platzangebotes im Behindertenfahrzeug berechtigt, unentgeltlich mitzufahren.
 
Nicht teilnahmeberechtigt sind

  • Menschen mit einer wesentlichen Sehbehinderung, es sei denn, dass über diese Behinderung hinaus weitere Einschränkungen vorliegen, die zur Inanspruchnahme des Fahrdienstes berechtigen,
  • Menschen mit Behinderung, die in einer besonderen Wohnform der Eingliederungshilfe leben.


Zweck der Fahrten:

Ziel des freiwilligen Fahrdienstes ist es, Menschen mit Behinderungen die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft zu ermöglichen und zu gewährleisten. Der freiwillige Fahrdienst wird deshalb angeboten zur Ermöglichung von

  • Besorgungen des täglichen Lebens,
    z.B. Besuch von Behörden, Sparkassen und Banken, Einkaufsstätten;
  • Fahrten zur Freizeitgestaltung,
    z.B. Besuch von Vereinen, kulturellen Veranstaltungen, Freizeiteinrichtungen;
  • Fahrten zu Gottesdiensten u. Ä.;
  • allgemeine Besuchsfahrten,
    z.B. Besuch von Verwandten, Bekannten.

Nicht in Anspruch genommen werden kann der freiwillige Fahrdienst für

  • Fahrten zur Ausbildungs- oder Arbeitsstätte
  • Fahrten, für die andere Leistungsträger (z. B. Krankenversicherung, Rentenversicherung) zuständig sind, z. B. Krankentransporte, Fahrten zum Besuch therapeutischer Einrichtungen, Arztbesuche.


Höhe des Budgets:

Das Fahrguthaben beträgt 1.200,00 EUR für insgesamt 12 Kalendermonate. Die Nutzung des freiwilligen Fahrdienstes für Menschen mit Behinderungen ist ohne Begrenzung der Fahrtstrecke und der Anzahl der Fahrten möglich. Fahrten über die Landkreisgrenzen des Landkreises Reutlingen hinaus sind zulässig. Jedoch müssen der Startort oder der Zielort der Fahrt im Landkreis Reutlingen liegen.

Fahrtkosten, die das Fahrguthaben überschreiten, haben die Berechtigten selbst zu tragen.
Das Fahrguthaben ist nicht auf andere Personen übertragbar. Restfahrguthaben verfallen nach Ablauf des 12-Monats-Zeitraums.

Voraussetzungen:

Voraussetzung für die Inanspruchnahme des freiwilligen Fahrdienstes für Menschen mit Behinderungen ist der Besitz eines Gutscheins für die Nutzung des freiwilligen Fahrdienstes für Menschen mit Behinderungen mit einem entsprechenden Restguthaben für den aktuellen Berechtigungszeitraum. Der Gutschein wird auf Antrag durch das Kreissozialamt Reutlingen ausgestellt. Er gilt für die Dauer von 12 Kalendermonaten. Soweit die Voraussetzungen nach diesen Richtlinien weiter vorliegen, wird auf Antrag ein neuer Gutschein für weitere 12 Kalendermonate ausgestellt. Gutscheine werden auf Antrag ausgestellt, sofern das nachgewiesene monatliche Brutto-Einkommen eine bestimmte Einkommensgrenze und das vorhandene Vermögen die geltende Vermögensschongrenze nicht übersteigt.

Beim Kreissozialamt Reutlingen, Eingliederungshilfe

Frau Mayer-Pape
Kaiserstr. 27, 72764 Reutlingen
k.mayer-pape(at)kreis-reutlingen.de
Tel.: 07121/480-4187

kann die Teilnahme an dem freiwilligen Fahrdienst für Menschen mit Behinderungen beantragt werden.

Durchführung:

Die Fahrten werden durch örtliche Fahrdienste und Taxiunternehmen durchgeführt. Eine Liste der Fahrdienste und Taxiunternehmen, die Teil des freiwilligen Fahrdienstes für Menschen mit Behinderungen sind, befindet sich auf dem Berechtigungsschein. Der Berechtigungsschein dient außerdem als Kontrollblatt über die bereits in Anspruch genommenen Fahrten. Dort können die Berechtigten die Übersicht behalten. Gleichzeitig dient das Kontrollblatt auch als Nachweis für die Fahrdienste und Taxiunternehmen, dass noch ausreichend Guthaben für die jeweils gewünschte Fahrt zur Verfügung steht.

Die Fahrten werden von den Berechtigten selbst vereinbart.

Kosten:

Die Kosten werden durch die Fahrdienste und Taxiunternehmen direkt mit dem Landratsamt abgerechnet. Dabei werden die entsprechenden Kosten für die Fahrt von Privatpersonen zugrunde gelegt.

Teilnehmende Fahrdienste / Taxiunternehmen:

DRK Reutlingen, Obere Wässere 1, 72764 Reutlingen

Tel.: 07121 928727 / 07121 928729

westkemper(at)drk-kv-rt.de / mayer(at)drk-kv-rt.de

Fahrdienst Robert Knauthe, Arbachtalstr. 11, 72800 Eningen

Tel.: 07121 99110 / 0173 5493265

robert.knauthe(at)freenet.de

Fahrdienst Wenner, Im Bach 9, 72525 Münsingen

Tel.: 07381 931440 / 0173 9508863

fahrservice-wenner(at)outlook.de

KBF gemeinnützige GmbH, Erwin-Seiz-Str. 11, 72764 Reutlingen

Telefon: 07121 481623

Minicar Reutlingen & Pfullingen e.K., Benzstr. 28, 72793 Pfullingen

Tel.: 07121 44444

minicar-dispo(at)t-online.de

Ralf Kasiske Taxiunternehmen, Amselweg 7, 88499 Riedlingen

Tel.: 07371 7407

s’Bussle GmbH, Karlstr. 1, 72581 Dettingen/Erms

Tel.: 07123 972461

info(at)sbussle.de

Taxi Stark e.K., Benzstr. 28, 72793 Pfullingen

Tel.: 07121 311116

stark(at)taxi-stark.com

Weitere Fahrdienste oder Taxiunternehmen sind aktuell nicht Teil des freiwilligen Fahrdienstes für Menschen mit Behinderungen. Die angefallenen Fahrtkosten können deshalb nur für die o.g. Fahrdienste und Taxiunternehmen im Rahmen des bewilligten Guthabens übernommen werden.

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Weitere Hinweise
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Zugehörigkeit zu
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Verwandte Dienstleistungen

  • Landratsamt Reutlingen
  • Bismarckstraße 47
  • 72764 Reutlingen
  • Telefon 07121 480-0