Bürgerservice
Mietwagen und Taxi – Austausch eines Fahrzeugs
Für den Austausch eines für den Gelegenheitsverkehr zugelassenen Fahrzeugs gegen ein anderes Fahrzeug sind die in § 17 Abs. 2 PBefG genannten Voraussetzungen zu erfüllen.
Sie benötigen folgende Unterlagen:
Sie benötigen folgende Unterlagen:
- bisherige Genehmigungsurkunde im Original
- Auszug der Genehmigung für das bisherige Fahrzeug
- Zulassungsbescheinigung Teil I ("Fahrzeugschein") für das neue Fahrzeug mit der Eintragung als Taxi bzw. als Mietwagen
- entweder Hauptuntersuchung nach § 41 BOKraft
oder außerordentliche Hauptuntersuchung nach § 42 BOKraft mit Nachweis, dass die BOKraft-Untersuchung nicht länger als ein Jahr zurückliegt - Konformitätserklärung: Bestätigung des Herstellers des Messgerätes, dass das Messgerät nachweislich den Anforderungen des MessEG entspricht
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Güterkraft- und Gelegenheitsverkehr / Schwertransporte