Bürgerservice

Mietwagen und Taxi – Austausch eines Fahrzeugs

Für den Austausch eines für den Gelegenheitsverkehr zugelassenen Fahrzeugs gegen ein anderes Fahrzeug sind die in § 17 Abs. 2 PBefG genannten Voraussetzungen zu erfüllen.

Sie benötigen folgende Unterlagen:
  • bisherige Genehmigungsurkunde im Original
  • Auszug der Genehmigung für das bisherige Fahrzeug
  • Zulassungsbescheinigung Teil I ("Fahrzeugschein") für das neue Fahrzeug mit der Eintragung als Taxi bzw. als Mietwagen
  • entweder Hauptuntersuchung nach § 41 BOKraft
    oder außerordentliche Hauptuntersuchung nach § 42 BOKraft mit Nachweis, dass die BOKraft-Untersuchung nicht länger als ein Jahr zurückliegt
  • Konformitätserklärung: Bestätigung des Herstellers des Messgerätes, dass das Messgerät nachweislich den Anforderungen des MessEG entspricht
Bitte beachten Sie, dass der Austausch mindestens drei Werktage vor dem geplanten Wechsel bei uns anzuzeigen ist. Die entsprechende Genehmigung kann bei persönlicher Vorsprache in der Regel nicht sofort ausgestellt werden.
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Mitarbeiter
  • Güterkraft- und Gelegenheitsverkehr / Schwertransporte
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Zugehörigkeit zu

  • Landratsamt Reutlingen
  • Bismarckstraße 47
  • 72764 Reutlingen
  • Telefon 07121 480-0