Bürgerservice

Außer Kraft - Lebenspartnerschaft - Begründung beantragen

Seit dem 1. Oktober 2017 ist die Begründung einer Lebenspartnerschaft nach deutschem Recht nicht mehr möglich.

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Voraussetzungen

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Verfahrensablauf

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Erforderliche Unterlagen

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Kosten/Leistung

Gebühren
Mitwirkung an der Begründung einer Lebenspartnerschaft


wenn deutsches Recht zu beachten ist


135,00 Euro


wenn ausländisches Recht zu beachten ist


185,00 Euro


Beurkundung einer im Ausland begründeten
Lebenspartnerschaft



  60,00 Euro


Aufnahme einer Versicherung an Eides statt


  17,00 Euro


Erteilung einer Urkunde über die Mitwirkung
an der Begründung einer Lebenspartnerschaft



   7,00 Euro

Entgegennahme einer namensrechtlichen
Erklärung nach § 3 LPartG, soweit sie nicht
bei der Begründung der Lebenspartnerschaft
abgegeben wird




  43,00 Euro

Erteilung einer Bescheinigung über die
Entgegennahme einer namensrechtlichen
Erklärung nach § 3 LPartG



   7,00 Euro


Für Fragen stehen wir  Ihnen gerne zur Verfügung.

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Sonstiges

Seit dem 1. Oktober 2017 ist die Begründung einer Lebenspartnerschaft nicht mehr möglich.

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Vertiefende Informationen

  • Landratsamt Reutlingen
  • Bismarckstraße 47
  • 72764 Reutlingen
  • Telefon 07121 480-0