Bürgerservice

Spielhalle - Betriebserlaubnis beantragen

Die Erlaubnis für den Betrieb einer Spielhalle ist gebunden an

  • eine bestimmte Person,
  • bestimmte Räume und
  • eine bestimmte Betriebsart.

Jede Änderung wie zum Beispiel ein Inhaberwechsel oder ein Umzug macht eine neue Erlaubnis erforderlich.

Mit nachfolgendem Antrag können Sie eine Betriebserlaubnis beantragen.
Spielhalle - Betriebserlaubnis beantragen

Die Spielhallenerlaubnis lässt Genehmigungserfordernisse nach anderen Vorschriften unberührt. Sie erhalten sie regelmäßig erst, wenn Ihnen eine Baugenehmigung vorliegt.

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Mitarbeiter
  • Abteilungsübergreifende Beauftragte für Verkehrs- und Kriminalprävention / Gewerberecht
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zuständige Stelle

die untere Verwaltungsbehörde

  • in den Landkreisen: das Landratsamt,
  • in Stadtkreisen und Großen Kreisstädten: die Stadtverwaltung,
  • die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften mit eigener Baurechtszuständigkeit
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Voraussetzungen

Zu den Voraussetzungen gehören:

  • neben allgemeinen gewerberechtlichen Anforderungen wie die Zuverlässigkeit der gewerbetreibenden Person auch
  • glückspielrechtliche Erfordernisse, vor allem die Vorlage eines Sozialkonzeptes, sowie
  • Erfordernisse des Jugendschutzes und des Spielerschutzes.

Hinweis:

Die Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle schließt nicht die Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten und die Geeignetheitsbestätigung ein, diese müssen Sie zusätzlich beantragen.

Sofern Sie in Verbindung mit dem Betrieb einer Spielhalle alkoholhaltige Getränke abgeben wollen, müssen Sie zusätzlich eine Gaststättenerlaubnis beantragen. Während der für Spielhallen geltenden Sperrzeit ist der Betrieb einer Schank- oder Speisewirtschaft in den Räumen einer Spielhalle unzulässig.

Die Gesamtzahl der Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit (Geldspielgeräte) in einer Spielhalle ist nach der Spielverordnung begrenzt. Sie dürfen auf zwölf Quadratmetern Grundfläche höchstens ein Geldspielgerät aufstellen. Die Gesamtzahl darf zwölf Geräte insgesamt nicht übersteigen. Beim Ausschank von Alkohol gilt für Sie eine Obergrenze von zurzeit drei Geräten. Bei der Berechnung der Grundfläche werden Nebenräume (z.B. Abstellräume, Toiletten, Flure) nicht mitgerechnet. Sie müssen die Geräte so aufstellen, dass kein Spieler gleichzeitig mehr als zwei Geräte bedienen kann. Die Anzahl der Unterhaltungsspielgeräte (Geräte, an denen man weder Geld noch Waren gewinnen kann) in einer Spielhalle ist im Gegensatz hierzu nicht begrenzt.

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Verfahrensablauf

Die Zuständigkeit des Landratsamtes erstreckt sich auf alle Städte und Gemeinden des Landkreises, die nicht selbst Baurechtsbehörde sind. Städte und Gemeinden mit eigener Baurechtszuständigkeit im Landkreis Reutlingen sind:

  • Stadt Bad Urach
  • Gemeinde Dettingen
  • Gemeinde Eningen u.A.
  • Stadt Metzingen
  • Stadt Pfullingen
  • Stadt Reutlingen
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Kosten/Leistung

365,00 bis 4.900,00 Euro

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Rechtsgrundlage
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Zugehörigkeit zu

  • Landratsamt Reutlingen
  • Bismarckstraße 47
  • 72764 Reutlingen
  • Telefon 07121 480-0