Bürgerservice

Ersatzführerschein beantragen (insb. nach Verlust oder Diebstahl, bei Beschädigung oder bei Auflagenänderung)

Antragsformular

Einen Ersatzführerschein benötigen Sie bei Verlust oder Diebstahl Ihres bisherigen Führerscheins oder bei bestimmten Änderungen, wie beispielsweise einem teilweisen Verzicht auf bestimmte Fahrerlaubnisklassen oder dem Eintrag oder Austrag von Schlüsselzahlen nach der Anlage 9 zur Fahrerlaubnisverordnung, wie etwa der Schlüsselzahl 01 (Sehhilfe), 78 (Automatik), B196 oder B197 / 197 (Fahrerlaubnis bereits vorhanden).

Sie möchten stattdessen erstmals eine Fahrerlaubnis beantragen? Dann klicken Sie bitte hier. Sie möchten die Erweiterung Ihrer Fahrerlaubnis beantragen (z.B. auf die Motorradklasse A oder die Lkw-Klassen C und CE)? Dann klicken Sie bitte hier. Ihnen wurde die Fahrerlaubnis durch ein Gericht oder durch die Fahrerlaubnisbehörde entzogen? In diesem Fall finden Sie hier alles Wesentliche zum Antragsverfahren auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis.

Den Verlust oder Diebstahl Ihres Führerscheins müssen Sie ggf. schnellstmöglich melden. Sie benötigen einen Ersatzführerschein. Diesen können Sie beim Landratsamt beantragen.

Hinweis: Bei Diebstahl können Sie in Deutschland von der Polizei eine Verlustbescheinigung erhalten.

Finden Sie den verloren geglaubten Führerschein wieder, nachdem der Ersatzführerschein ausgestellt wurde, müssen Sie den alten Führerschein bitte bei der Führerscheinstelle abgeben.

Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine im Kartenformat sind auf 15 Jahre befristet. Die Frist gilt aber nur für das Führerscheindokument. Es muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

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Mitarbeiter
  • Ersterteilung / Allgemein (Buchstabenbereich A - D)
  • Ersterteilung / Allgemein (Buchstabenbereich K - M)
  • Ersterteilung / Allgemein (Buchstabenbereich E - J)
  • Ersterteilung / Allgemein (Buchstabenbereich N - Sch)
  • Ersterteilung / Allgemein (Buchstabenbereich Sci - Z)
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zuständige Stelle

die Führerscheinstelle Ihres Wohnortes

Führerscheinstelle ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
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Voraussetzungen

- Verlust oder Diebstahl des Führerscheins

- aktueller Führerschein unleserlich oder beschädigt

- Eintragung Schlüsselzahl 96, 196 oder 197

- Auflagenänderung (z.B. Eintrag / Austrag Sehhilfe)

- Teilverzicht (z.B. Verzicht auf die Klassen C1, C1E)

- Namensänderung

- Sonstige Gründe (ggf. genauere Angaben hierzu auf dem Antragsformular erforderlich)

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Verfahrensablauf

Die Antragstellung erfolgt auf dem Postweg an:

Landratsamt Reutlingen
Bismarckstraße 47
72764 Reutlingen

oder durch Einwurf in den Briefkasten am Hauptgebäude des Landratsamtes in der Bismarckstraße 47, 72764 Reutlingen (der Briefkasten befindet sich direkt an der Eingangstür).

Im Folgenden finden Sie zum einen unser reguläres Antragsformular zum Ausdrucken und anschließend Ausfüllen von Hand, zum anderen unser Antragsformular zum Ausfüllen am PC oder Laptop und anschließend ausdrucken. Sie müssen auf dem Antrag dann lediglich noch von Hand zweimal unterschreiben (sowie ggf. nicht zutreffende Schlüsselzahlen streichen, nur bei Antrag auf Eintragung B96, B196 oder B197). Achtung: Eine Unterschrift ist auch auf dem schwarz umrandeten Feld auf der zweiten Seite / Rückseite des Antrags notwendig. Diese Unterschrift wird später in den Führerschein eingetragen.

- Antragsformular (Ersatzführerschein) zum Ausfüllen von Hand

- Antragsformular (Ersatzführerschein) zum Ausfüllen am PC

Hinweis: Wir empfehlen das Ausfüllen des Antrags am PC ggf. über eine geeignete Software (z.B. "Adobe Reader"), nicht unmittelbar über Ihren Internet-Browser.

Durch die Antragstellung per Post beschleunigen Sie die Abläufe. Außerdem müssen Sie dann maximal einen Termin für die Abholung des neuen Führerscheins bei der Fahrerlaubnisbehörde wahrnehmen. Bitte achten Sie allerdings darauf, dass Ihr Antrag vollständig ausgefüllt ist und die notwendigen Anlagen (aktuelles biometrisches Lichtbild, Kopie des Personalausweises oder Reisepasses, ggf. aktueller Führerschein - bei Direktversand) beigefügt sind.

Achtung: Eine Antragstellung vollständig auf elektronischem Weg ist derzeit möglich, ferner ist auch ein Einsenden des Antrags als E-Mail-Anhang nicht formgerecht / nicht zulässig. Solche Anträge können insofern leider nicht bearbeitet werden.

Sobald Ihr Führerschein zur Abholung bereit liegt, werden Sie schriftlich von der Fahrerlaubnisbehörde informiert bzw. Sie erhalten Ihren neuen Führerschein direkt von der Bundesdruckerei (bei Direktversand). Nach Erhalt des o.g. Schreibens, dass Ihr Führerschein zur Abholung bereit liegt, können Sie jederzeit über unser Online-Terminvergabesystem einen Termin zur Abholung vereinbaren.

Die fälligen Verwaltungsgebühren bezahlen Sie erst bei Abholung bzw. Sie erhalten einen Gebührenbescheid per Post (bei Direktversand). Fügen Sie Ihrem Antrag demnach bitte kein Bargeld bei. Überweisen Sie die Gebühr auch nicht vorab. Für Ihre Unterstützung im Voraus vielen Dank!

Die regelmäßig notwendige eidesstattliche Versicherung über ggf. den Verlust Ihres ursprünglichen Führerscheins wird ebenfalls erst bei Abholung abgenommen.

Gegen eine Extragebühr (20,48 EUR) können Sie eine Expressbestellung beantragen. Die Wartezeit auf den neuen Führerschein verkürzt sich dadurch.

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Erforderliche Unterlagen
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Frist/Dauer

Den Verlust oder Diebstahl Ihres Führerscheins müssen Sie schnellstmöglich melden.

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Kosten/Leistung

Die Gebühren variieren aufgrund der separaten Gebühr für die eidesstattliche Versicherung (EV) insbesondere abhängig davon, ob Sie Ihren Führerschein verloren haben oder ob er Ihnen gestohlen wurde:

  • Bei Verlust innerhalb der Probezeit: 67,10 EUR (36,40 EUR für den Ersatzführerschein und 30,70 EUR für die EV über den Verlust)
  • Bei Verlust außerhalb der Probezeit: 66,30 EUR (35,60 EUR für den Ersatzführerschein und 30,70 EUR für die EV über den Verlust)
  • Bei Diebstahl innerhalb der Probezeit: 36,40 EUR
  • Bei Diebstahl außerhalb der Probezeit: 35,60 EUR

Achtung: Für eine Expressbestellung des neuen Führerscheins fällt jeweils eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 20,48 EUR an.

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Sonstiges

Bei Diebstahl können Sie in Deutschland von der Polizei eine Verlustbescheinigung erhalten.

Achtung: Ab dem 19. Januar 2013 ausgestellte Führerscheine im Kartenformat sind auf 15 Jahre befristet. Die Frist gilt aber nur für das Führerscheindokument. Es muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

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Rechtsgrundlage
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Weitere Hinweise
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Zugehörigkeit zu

  • Landratsamt Reutlingen
  • Bismarckstraße 47
  • 72764 Reutlingen
  • Telefon 07121 480-0