Bürgerservice

Internationalen Führerschein beantragen

In bestimmten, meist außereuropäischen Ländern benötigen Sie zusätzlich zum nationalen einen Internationalen Führerschein.

Hinweis: In welchen Ländern Sie einen Internationalen Führerschein benötigen, erfahren Sie von den großen Automobilclubs, in Reisebüros und bei den jeweiligen Botschaften und Konsulaten.

Sie benötigen innerhalb der EU-/EWR-Staaten keinen Internationalen Führerschein. Er kann dennoch nützlich sein, wenn Sie im Ausland einen Mietwagen benutzen.

Gültigkeit

Drei Jahre, es sei denn eine nationale Führerscheinklasse ist kürzer befristet
Dies ist zum Beispiel bei Fahrerlaubnissen für Lastkraftwagen oder Busse (Klasse C, C1, D oder D1) der Fall.
Internationale Führerscheine, die nach dem Internationalen Abkommen über Kraftfahrzeugverkehr vom 24. April 1926 ausgestellt sind, sind nur ein Jahr gültig. Diese Führerscheine werden vor allem in asiatischen Ländern benötigt.
Ein abgelaufener Internationaler Führerschein kann nicht verlängert werden.

Die Fahrerlaubnisbehörden müssen dem Kraftfahrt-Bundesamt die Ausstellung Ihres Internationalen Führerscheins mitteilen. Diese Information wird zusammen mit der Führerscheinnummer Ihres Scheckkartenführerscheins im Zentralen Fahrerlaubnisregister gespeichert. Sollten Sie noch einen Papierführerschein haben, müssen Sie diesen auf den Kartenführerschein umstellen lassen.

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Mitarbeiter
  • Ersterteilung / Allgemein (Buchstabenbereich A - D)
  • Ersterteilung / Allgemein (Buchstabenbereich K - M)
  • Ersterteilung / Allgemein (Buchstabenbereich E - J)
  • Ersterteilung / Allgemein (Buchstabenbereich N - Sch)
  • Ersterteilung / Allgemein (Buchstabenbereich Sci - Z)
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zuständige Stelle

die Führerscheinstelle Ihres Wohnortes

Führerscheinstelle ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
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Voraussetzungen
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • EU- beziehungsweise EWR-Führerschein oder eine ausländische Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen
  • Wohnsitz in Deutschland an mindestens 185 Tagen im Jahr oder Wohnsitz in einem Staat, der keine Vertragspartei des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 ist
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Verfahrensablauf

Sie können - nach Terminvereinbarung - den internationalen Führerschein bei uns beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie vor Ort. Der internationale Führerschein kann in der Regel – bei Vorlage eines Kartenführerscheins - nach vorheriger Terminvereinbarung – sofort ausgestellt werden. Sollte noch ein Papierführerschein vorliegen, kann es länger dauern.

Den Führerschein kann - nach Terminvereinbarung - auch eine bevollmächtigte Person (schriftliche Vollmacht und Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des Vollmachtgebers) abholen.

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Erforderliche Unterlagen
  • Personalausweis oder Reisepass
  • ein biometrisches Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht
  • nationaler Führerschein im Scheckkartenformat
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Bearbeitungsdauer

sofort

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Kosten/Leistung
  • für den internationalen Führerschein 16,00 Euro
  • bei Umtausch des bisherigen Führerscheins in den Kartenführerschein: zusätzlich 25,30 EUR
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Rechtsgrundlage
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Weitere Hinweise
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Zugehörigkeit zu
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Verwandte Dienstleistungen

  • Landratsamt Reutlingen
  • Bismarckstraße 47
  • 72764 Reutlingen
  • Telefon 07121 480-0