Bürgerservice

Reisegewerbekarte beantragen

Wenn Sie ein Reisegewerbe betreiben möchten, benötigen Sie in den meisten Fällen eine Reisegewerbekarte. Diese können Sie befristet oder unbefristet erhalten.

Es gibt auch Tätigkeiten im Reisegewerbe, für die Sie keine Reisegewerbekarte benötigen. Wenn Sie eine solche Tätigkeit aufnehmen, müssen Sie diese unter Umständen anzeigen. Weitere Informationen dazu finden Sie in der Verfahrensbeschreibung "Reisegewerbeanzeige für reisegewerbekartenfreie Tätigkeiten".

Hinweis: Die gesetzlichen Ladenöffnungszeiten gelten auch für das Reisegewerbe.

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Mitarbeiter
  • Sachbearbeitung Gewerberecht
  • Abteilungsübergreifende Beauftragte für Verkehrs- und Kriminalprävention / Gewerberecht
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Voraussetzungen

Eine Reisegewerbekarte benötigen Sie üblicherweise, wenn Sie

  • gewerbsmäßig,
  • ohne vorhergehende Bestellung und
  • außerhalb Ihrer gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben,
    • Waren anbieten oder ankaufen oder Kundschaft aufsuchen, um deren Bestellungen entgegen zu nehmen (z.B. Händlerinnen und Händler auf Märkten, Betreiberinnen und Betreiber von mobilen Imbisswagen) oder
    • Leistungen anbieten oder Kundschaft aufsuchen, um Bestellungen auf Leistungen entgegen zu nehmen oder
    • unterhaltende Tätigkeiten als Schaustellerin oder Schausteller oder nach Schaustellerart ausüben.
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Erforderliche Unterlagen

Die erforderliche Unterlagen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt s.u.

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Kosten/Leistung

Erteilung einer Reisegewerbekarte: 50,00 bis 250,00 Euro
Erteilung einer Zweitschrift: 30,00 Euro

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Rechtsgrundlage
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Weitere Hinweise
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Zugehörigkeit zu

  • Landratsamt Reutlingen
  • Bismarckstraße 47
  • 72764 Reutlingen
  • Telefon 07121 480-0