Bürgerservice

Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung verlängern

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist höchstens fünf Jahre gültig.

Sie können sie jeweils für weitere fünf Jahre verlängern lassen.

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Mitarbeiter
  • Ersterteilung / Allgemein (Buchstabenbereich A - D)
  • Ersterteilung / Allgemein (Buchstabenbereich K - M)
  • Ersterteilung / Allgemein (Buchstabenbereich E - J)
  • Ersterteilung / Allgemein (Buchstabenbereich N - Sch)
  • Ersterteilung / Allgemein (Buchstabenbereich Sci - Z)
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zuständige Stelle

die Führerscheinstelle Ihres Wohnortes

Führerscheinstelle ist,

  • wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
  • wenn Sie in einem Landkreis wohnen: das Landratsamt
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Voraussetzungen
  • Führerschein im Scheckkartenformat
  • Mindestalter: 21 Jahre; bei Krankenwagen: 19 Jahre
  • Führerschein der Klasse B oder ein entsprechender Führerschein seit mindestens zwei Jahren; bei Krankenwagen: ein Jahr
  • körperliche und geistige Eignung, ausreichendes Sehvermögen
  • persönliche Zuverlässigkeit: Es dürfen keine gravierenden Vorstrafen und Verkehrsverstöße vorliegen.
  • gültige Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
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Verfahrensablauf

Sie müssen die Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung schriftlich beim Bürgermeisteramt Ihres Wohnortes beantragen. Das Antragsformular erhalten Sie vor Ort oder bei der Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamts. Die Gemeindeverwaltung leitet die Unterlagen dann an die Fahrerlaubnisbehörde im Landratsamt weiter.

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Erforderliche Unterlagen
  • Personalausweis oder Reisepass
  • allgemeiner Führerschein im Scheckkartenformat
  • Führungszeugnis
  • aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister
  • ärztliche Bescheinigung über die Untersuchung des Sehvermögens beziehungsweise Zeugnis eines Augenarztes oder einer Augenärztin
    Diese Untersuchung können Sie durchführen lassen:
    • bei einem Augenarzt oder einer Augenärztin,
    • bei einem Arbeits- oder Betriebsmediziner oder einer Arbeits- oder Betriebsmedizinerin
    • bei einer Begutachtungsstelle für Fahreignung,
    • bei einem Arzt oder einer Ärztin des Gesundheitsamtes, einem anderen Arzt oder einer anderen Ärztin der öffentlichen Verwaltung
      Ein ausgestelltes Gutachten oder Zeugnis ist zwei Jahre gültig.
  • ärztliche Eignungsbescheinigung auf einem Formular
    Für diese Bescheinigung gibt es ein Formular, das die Ärzte oder Ärztinnen in den meisten Fällen haben. Sie können die Untersuchung in einer Arztpraxis Ihrer Wahl durchführen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
  • bei Verlängerung über das 60. Lebensjahr zusätzlich: ein leistungspsychologisches Gutachten
    Die leistungspsychologische Untersuchung enthält vor allem eine Überprüfung von
    • Belastbarkeit,
    • Reaktionsfähigkeit,
    • Orientierungsleistung und
    • Konzentrationsfähigkeit.

Der Nachweis erfolgt durch ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder durch ein Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung.

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Frist/Dauer

Es wird eine rechtzeitige Beantragung der Verlängerung etwa sechs Monate vor Ablauf der Geltungsdauer der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung empfohlen.

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Kosten/Leistung

51,00 EUR.

Für die vorläufige Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Antrag gestellt aber nicht vollständig) für einen Monat wird ggf. eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 15,00 EUR erhoben.

Für die Änderung oder Ergänzung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird ggf. eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 7,00 EUR erhoben.

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Rechtsbehelf

Widerspruch

Ein Widerspruch ist regelmäßig innerhalb von einem Monat ab Bekanntgabe der Entscheidung zu erheben (Frist). Der Widerspruch ist ggf. stets schriftlich zu erheben, z.B. durch Schreiben mit Original-Unterschrift (Form). Ein Widerspruch im Wege einer einfachen E-Mail ist unzulässig.

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Rechtsgrundlage
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Weitere Hinweise
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Zugehörigkeit zu
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Verwandte Dienstleistungen

  • Landratsamt Reutlingen
  • Bismarckstraße 47
  • 72764 Reutlingen
  • Telefon 07121 480-0