Bürgerservice

Waffenrecht: Waffenabgabe

Besitzern von registrierten Schusswaffen in unserem Zuständigkeitsbereich, die ihre Waffenbesitzkarten zurückgeben und die Waffen und gegebenenfalls Munition zur Vernichtung abgeben möchten, bieten wir die Möglichkeit, dies (nach Vereinbarung eines Termins) kostenlos bei der Waffenbehörde des Landratsamt Reutlingen zu erledigen.
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Mitarbeiter
  • Sachbearbeitung Waffen, Sprengstoffe
  • Sachbearbeitung Waffen, Sprengstoffe
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Voraussetzungen
Terminvereinbarung
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Erforderliche Unterlagen
  • Waffe
  • Waffenbesitzkarte
  • gültiger Personalausweis
  • gegebenenfalls Vollmacht
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Kosten/Leistung
Für die Abgabe von Waffen zur Vernichtung fallen keine Gebühren an
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Zugehörigkeit zu

  • Landratsamt Reutlingen
  • Bismarckstraße 47
  • 72764 Reutlingen
  • Telefon 07121 480-0