Bürgerservice
Gefahrgutbeauftragter
Betriebe mit einer Beförderungsleistung von mehr als 50 t (netto) gefährlicher Güter pro Jahr müssen zur Überwachung und Dokumentation der Beförderungen einen Gefahrgutbeauftragten bestellen.
Die Schulung des Gefahrgutbeauftragten erfolgt bei der zuständigen IHK.
Die Schulung des Gefahrgutbeauftragten erfolgt bei der zuständigen IHK.
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Gewerbeaufsicht/Arbeitsschutz, Recht und Verwaltung
Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV 2005)