Bürgerservice

Beförderungserlaubnis Abfälle

Jedes Unternehmen, das gewerbsmäßig für Dritte Abfall einsammeln oder befördern möchte, benötigt eine Transportgenehmigung. Gewerbsmäßig sind die Unternehmen tätig, deren Geschäftszweck ganz oder teilweise im entgeltlichen Einsammeln und Befördern von Abfällen liegt. Ausgenommen sind Unterneh-men, die Entsorgungsfachbetriebe sind und dies der zuständigen Behörde angezeigt haben. Ebenfalls transportgenehmigungsfrei können Abfälle in Rahmen einer freiwilligen oder verordneten Rücknahme eingesammelt und befördert werden.
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Mitarbeiter
  • Gewerbeaufsicht/Umweltschutz (Immissionsschutz, Wasserrecht, Abfallrecht), Recht und Verwaltung
  • Gewerbeaufsicht/Umweltschutz (Immissionsschutz, Wasserrecht, Abfallrecht), Recht und Verwaltung
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Voraussetzungen
Wichtig für die Genehmigung ist zunächst die Zuverlässigkeit der im Betrieb verantwortlichen Personen. Als Nachweise dienen hierbei aktuelle Auszüge aus dem Gewerbezentralregister sowie aktuelle Führungszeugnisse.

Des Weiteren muss das mit dem Einsammeln und Befördern betraute Personal fach- und sachkundig sein. Dies ist durch regelmäßige Fachkundelehrgänge sicherzustellen.Sollten sich nach der Genehmigung Änderungen ergeben (z.b. eine Änderung der verantwortlichen Personen), ist die Genehmigung neu zu beantragen.
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Verfahrensablauf
Der Antragsteller reicht beim Landratsamt einen Antrag auf Transportgenehmigung ein. Die Antragsformulare sind beim Gemeindefachverlag, W. Kohlhammer GmbH, erhältlich. Dieses füllt er entsprechend aus, bestimmt die Einsammlungsgebiete und gibt an, welche Abfallarten nach der Abfallverzeichnisverordnung transportiert werden sollen. Der Antrag wird dann mit den unten angegebenen Unterlagen an die zuständige Behörde ge-schickt und dort bearbeitet
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Erforderliche Unterlagen
  • Nachweis über die Gewerbeanmeldung
  • aktueller Handelsregisterauszug
  • aktuelle Führungszeugnisse
  • aktuelle Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • Nachweis entsprechender Kfz-Haftpflichtversicherungen
  • Nachweis über die Betriebshaftpflichtversicherung
  • Nachweis über die Umwelthaftpflichtversicherung
  • Nachweis der Sach- und Fachkunde (z.b. IHK-Lehrgang)Kosten
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Kosten/Leistung

Die Kosten richten sich nach dem Aufwand bei der Bearbeitung des Antrags auf Transportgenehmigung.
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Rechtsgrundlage
§ 49 und § 51 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG)· Transportgenehmigungsverordnung (TgV) vom 01.08.2004
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Zugehörigkeit zu

  • Landratsamt Reutlingen
  • Bismarckstraße 47
  • 72764 Reutlingen
  • Telefon 07121 480-0