Bürgerservice

Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit

Staatsangehörigkeitsausweis:
Bevor ein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt wird, prüft die Staatsangehörigkeitsbehörde, ob und wodurch Sie die deutsche Staatsangehörigkeit erworben haben und ob und wodurch Sie die deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben.

Der Staatsangehörigkeitsausweis muss beantragt werden, wenn dies eine Behörde ausdrücklich verlangt (z.B. wenn ein deutscher Staatsangehöriger zum Beamten ernannt werden soll oder eine Apotheke führen möchte).

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Mitarbeiter
  • Stellv. Abteilungsleiterin, Sachbearbeiterin Personenstandswesen, Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit
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Team
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Verfahrensablauf

Die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit erfolgt nur auf Antrag. Diesen erhalten Sie auf persönliche Anfrage von den Mitarbeiterinnen auf dem Landratsamt ausgehändigt. In einem Beratungsgespräch werden Sie ausführlich darüber informiert, welche Unterlagen aufgrund der persönlichen Situation vorzulegen sind.
Bitte beachten Sie, dass persönliche Vorsprachen nur nach Terminvereinbarung möglich sind.

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Kosten/Leistung

Die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises beträgt 51 €.
Bei Rücknahme oder Ablehnung wird eine Bearbeitungsgebühr von mind. 25 bis 51 € fällig.


  • Landratsamt Reutlingen
  • Bismarckstraße 47
  • 72764 Reutlingen
  • Telefon 07121 480-0