Bürgerservice

Erteilung von Seminarerlaubnissen für Fahrlehrer

Wenn Sie als Fahrlehrer Aufbauseminare für Fahranfänger oder die verkehrspädagogische Teilmaßnahme des Fahreignungsseminars (FES) durchführen wollen, benötigen Sie hierfür eine Seminarerlaubnis (Seminarerlaubnis ASF bzw. Seminarerlaubnis Verkehrspädagogik FES). Von der Seminarerlaubnis darf nur zusammen mit der Fahrschulerlaubnis oder im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses mit einer Fahrschule Gebrauch gemacht werden, bei der der Inhaber oder verantwortliche Leiter des Ausbildungsbetriebs ebenfalls eine Seminarerlaubnis besitzt.

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Mitarbeiter
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Voraussetzungen

Sie müssen

  • im Besitz der Fahrlehrerlaubnis der Klassen A und BE sein
  • innerhalb der letzten fünf Jahre drei Jahre lang Fahrschülern, welche die Fahrerlaubnis der Klassen A und B erwerben wollen, hauptberuflich theoretischen und praktischen Unterricht erteilt haben
  • innerhalb der letzten zwei Jahre erfolgreich an einem Einweisungslehrgang nach § 45 Abs. 2 Fahrlehrergesetz bzw. § 46 Abs. 2 Fahrlehrergesetz teilgenommen haben
  • im Fahreignungsregister (FAER) mit nicht mehr als zwei Punkten belastet sein
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Verfahrensablauf

Es muss ein Antrag auf Erteilung einer Seminarerlaubnis gestellt werden. Für das Vorliegen der o. g. Voraussetzungen müssen entsprechende Nachweise vorgelegt werden. Die Seminarerlaubnis wird schriftlich (durch Erlaubnisbescheid) erteilt.

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Erforderliche Unterlagen
  • Fahrlehrerschein
  • Nachweis über die hauptberufliche Erteilung von theoretischem und praktischem Unterricht in den Klassen A und BE (siehe oben unter "Voraussetzungen“)
  • Bescheinigung eines Ausbildungsträgers über die erfolgreiche Teilnahme an einem Einweisungslehrgang, der den Vorgaben aus § 45 Abs. 2 Fahrlehrergesetz bzw. § 46 Abs. 2 Fahrlehrergesetz entspricht
  • Auskunft aus dem Fahreignungsregister (FAER) beim Kraftfahrt-Bundesamt
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Antragstellung über das Bürgermeisteramt Ihres Wohnortes)
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Kosten/Leistung

Die Gebühr für die Erteilung einer Seminarerlaubnis beträgt 40,90 EUR.

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Rechtsgrundlage
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Weitere Hinweise
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Zugehörigkeit zu
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Verwandte Dienstleistungen

  • Landratsamt Reutlingen
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