Bürgerservice

Hygiene in medizinischen Einrichtungen (zum Beispiel Krankenhäuser, Arztpraxen)

ist nach einer Definition der Deutschen Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie die "Lehre von der Verhütung der Krankheiten und der Erhaltung und Festigung der Gesundheit". Die Hygiene ist damit ein Teil der medizinischen Prävention und steht in engem Zusammenhang mit dem Gesundheitlichen Verbraucherschutz als Querschnittsaufgabe des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD).

Krankenhaushygiene ist ein wesentlicher Bestandteil der Qualitätssicherung in der stationären Patientenversorgung. Maßgaben zur Infektionsprävention beeinflussen die Bauplanung und technische Ausstattung sowie die Gestaltung sämtlicher Funktionsabläufe im klinischen Betrieb.
Das Infektionsschutzgesetz verpflichtet Krankenhäuser zur Erstellung eines Hygieneplans und zur Erfassung und Bewertung von Infektionen, die bei einem Krankenhausaufenthalt erworben wurden. Die hygienische Aufbereitung von Instrumenten und Geräten, die zur unmittelbaren Patientenversorgung eingesetzt werden, wird durch das Medizinprodukterecht vorgegeben.

Die Medizin Hygieneverordnung Baden-Württemberg präzisiert die Anforderungen an die Hygiene in medizinischen Einrichtungen.

Hygiene ist integraler Bestandteil der Routine im medizinischen Betrieb und wird umso besser umgesetzt, je mehr hygienische Vorgaben in die praxisinternen Arbeitsanweisungen und Schulungen eingebunden sind. Viele Leistungen, die früher ausschließlich zur stationären Behandlung gehörten, wurden in den ambulanten Bereich übernommen, so dass dem Hygienemanagement ein entsprechend höherer Stellenwert zukommt.
Ein ausführlicher LGA-Leitfaden zur Hygiene in der Arztpraxis und beim Ambulanten Operieren sowie Rahmenhygienepläne für die ambulante OP-Praxis (zum eigenen Bearbeiten) können beim Landesgesundheitsamt bestellt werden.

Das Gesundheitsamt überwacht die Hygiene in Krankenhäusern mit Besichtigungen vor Ort sowie Bewertungen und Empfehlungen bezüglich des Hygienemanagements.

Ein Rahmenhygieneplan für Rehakliniken zur eigenen Weiterbearbeitung kann als Datei beim Landesgesundheitsamt bestellt werden.

Links

^
Mitarbeiter
^
Zugehörigkeit zu

  • Landratsamt Reutlingen
  • Bismarckstraße 47
  • 72764 Reutlingen
  • Telefon 07121 480-0