Bürgerservice

Führerschein beantragen

Sie möchten ein Fahrzeug fahren? Dafür brauchen Sie eine Fahrerlaubnis.

Hier geht's zum Online-Antrag (momentan nur für die erste Erteilung einer Fahrerlaubnis).

Die Fahrzeuge sind in verschiedene Fahrzeugklassen eingeteilt.

Mit dem Führerschein weisen Sie nach, welche Fahrzeugklassen Sie fahren dürfen. Die erste Fahrerlaubnis (ausgenommen Klassen AM, L und T) erhalten Sie auf Probe. Die Probezeit dauert zwei Jahre. Sie verlängert sich um weitere zwei Jahre, wenn Sie an einem Aufbauseminar teilnehmen müssen.

Für die Klassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T erhalten Sie einen unbefristete Fahrerlaubnis.

Die Fahrerlaubnis für die Klassen C1, C1E, C, CE, D, D1, DE und D1E ist auf fünf Jahre befristet. Bis zum 27. Dezember 2016 erteilte Fahrerlaubnisse der Klassen C1 und C1E gelten bis zur Altersgrenze von 50 Jahren. Sie können diese Klassen jeweils um fünf Jahre verlängern lassen. Die Klassen D, D1, DE und D1E können Sie über die Altersgrenze von 50 Jahren hinaus jedoch nur verlängern lassen, wenn Sie nachweisen, dass Sie die "besonderen Anforderungen" (z. B. Konzentrationsfähigkeit, Orientierungsleistung oder Belastbarkeit) erfüllen.

Achtung: Seit dem 19. Januar 2013 ausgestellte Kartenführerscheine sind auf 15 Jahre befristet. Die Befristung betrifft nur die Plastikkarte. Sie muss alle 15 Jahre erneuert werden. Regelmäßige ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen sind mit dem Dokumententausch nicht verbunden.

Hinweis: Informationen zu den Führerscheinklassen bieten das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und der Fahrlehrerverband.

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Mitarbeiter
  • Ersterteilung / Allgemein (Buchstabenbereich A - D)
  • Ersterteilung / Allgemein (Buchstabenbereich K - M)
  • Ersterteilung / Allgemein (Buchstabenbereich E - J)
  • Ersterteilung / Allgemein (Buchstabenbereich N - Sch)
  • Ersterteilung / Allgemein (Buchstabenbereich Sci - Z)
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Voraussetzungen

Sie erhalten den Führerschein für die jeweilige Klasse, wenn Sie

  • Ihren Wohnsitz im Inland haben,
  • das erforderliche Mindestalter erreicht haben:
    • 24 Jahre für die Klassen A (direkter Zugang), D und DE,
    • 21 Jahre für die Klassen C, CE, D1 oder D1E sowie für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW,
    • 20 Jahre für die Klasse A bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren,
    • 18 Jahre für die Klasse A2 und für die Klassen B, BE, C1 oder C1E sowie
    • 16 Jahre für die Klassen A1, AM, L und T
  • zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind,
  • zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem Fahrlehrergesetz und den auf ihm beruhenden Rechtsvorschriften ausgebildet worden sind,
  • die Fähigkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen haben,
  • an einer Schulung in Erster Hilfe teilgenommen haben und
  • keine in einem anderen EU-/EWR-Staat erteilte Fahrerlaubnis dieser Klassen besitzen.
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Verfahrensablauf

Sie können den Antrag frühestens sechs Monate vor Erreichen des für die jeweilige Führerscheinklasse vorgeschriebenen Mindestalters stellen.

Den Antrag können Sie auf dem Rathaus Ihres Wohnortes schriftlich oder als Online-Antrag (momentan nur für die erste Erteilung einer Fahrerlaubnis) stellen. Bei einer schriftlichen Antragstellung erhalten Sie das Antragsformular bei der Führerscheinstelle, auf dem Rathaus oder bei Ihrer Fahrschule.

Für den Online-Antrag nutzen Sie bitte den Link auf dieser Seite. Die erforderlichen Nachweise und Unterlagen können Sie im Rahmen des Online-Antrages als Dateianhang hochladen.

Nach bestandener Prüfung erhalten Sie einen Kartenführerschein ("EU-Führerschein").

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Erforderliche Unterlagen

bei den Führerscheinklassen A, A1, A2, AM, B, BE, L und T:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ein biometrisches Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als zwei Jahre)
  • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe

bei den Führerscheinklassen C, CE, C1, C1E, D, DE, D1, D1E: zusätzlich

  • Gutachten über das Sehvermögen (nicht älter als zwei Jahre)
  • ärztliches Gutachten über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als ein Jahr)
  • bei den Klassen D, DE, D1 und D1E zusätzlich: Führungszeugnis (beim Bürgermeisteramt zu beantragen)
  • bei den Klassen D und D1 kann die zuständige Stelle weitere Unterlagen verlangen, z.B. ein medizinisch-psychologisches Gutachten
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Frist/Dauer

Sie müssen die theoretische Prüfung binnen zwölf Monaten nach Eingang Ihres Prüfauftrags bei der Technischen Prüfstelle erfolgreich ablegen. Ansonsten verfällt der Prüfauftrag.

Gleiches gilt, wenn Sie die praktische Prüfung nicht binnen zwölf Monaten nach der erfolgreich abgelegten theoretischen Prüfung bestehen. Nach Verfall des Prüfauftrags müssen Sie einen neuen Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis stellen.

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Kosten/Leistung
  • bei Erteilung einer Fahrerlaubnis auf Probe: 44,70 Euro
  • bei Erteilung einer Fahrerlaubnis ohne Festsetzung einer Probezeit (Klassen AM, L, T): 43,90 Euro

Für die Einholung des Führungszeugnisses entstehen ggf. weitere Kosten.

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Sonstiges

- Jugendliche können die Fahrerlaubnis für die Klassen B und BE (Pkw) bereits erwerben, bevor sie 18 Jahre alt sind. Informationen dazu finden Sie unter "Begleitetes Fahren ab 17".

- Die frühere Schulung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen mit einem Umfang von acht Unterrichtseinheiten ist kein ausreichender Nachweis mehr.

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Rechtsgrundlage
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Weitere Hinweise
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Vertiefende Informationen
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Zugehörigkeit zu
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Verwandte Dienstleistungen

  • Landratsamt Reutlingen
  • Bismarckstraße 47
  • 72764 Reutlingen
  • Telefon 07121 480-0