Umweltschutzamt

Luft, Wasser und Boden müssen als Lebensgrundlage erhalten werden. Auch die Menschen, Tiere, Pflanzen sowie Kultur- und Sachgüter brauchen Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen. Dies erfordert den Vollzug und das Einhalten zentraler Umweltgesetze wie Immissionsschutzrecht, Wasserrecht, Boden-, Abfall- und Altlastenrecht.

Im Bereich des Arbeitsschutzes steht der Mensch als Arbeitnehmer im Mittelpunkt. Um der Vielfalt unserer Aufgaben gerecht zu werden, arbeiten Verwaltungsfachkräfte, Ingenieure, Techniker der Fachrichtungen Bau, Chemie, Landschaftspflege, Maschinenbau, Textil sowie Geologen, Geographen und Biologen eng zusammen. 

Ein Teil unserer Aufgaben liegt im "hoheitlichen" Bereich und betrifft Genehmigungs- und Erlaubnisverfahren, das Erteilen von Befreiungen oder Ausnahmegenehmigungen, das Überwachen von Anlagen und Betrieben und das Ausweisen von Schutzzonen (Wasserschutzgebiete, Überschwemmungsgebiete).

Bei einer Vielzahl von Verfahren wie Bauleitplanung, Bau- oder Straßenbauverfahren geben wir als „Träger öffentlicher Belange“ Stellungnahmen ab und wirken darauf hin, dass umwelt- und arbeitsschutzrechtliche Vorschriften und fachliche Zielsetzungen beachtet werden.

In der täglichen Praxis liegt ein Tätigkeitsschwerpunkt in der Beratung und Information von Kommunen, Betrieben und Bürgern. Zu unseren Aufgaben gehört weiter das Vermitteln staatlicher Zuschüsse für kommunale Aufgaben (Wasserversorgung, Abwasserreinigung, Gewässerökologie, Hochwasserschutz, Altlastenaufarbeitung) die Pflege von Datensätzen für die Landes- und Bundesverwaltung sowie die Berichterstattung an übergeordnete Behörden.

Das Umweltschutzamt wird bei Umweltschadensereignissen mit wassergefährdenden Stoffen (zum Beispiel Ölunfälle) über die Feuerwehrleitstelle oder die Polizei alarmiert und berät bei der Schadensabwehr und - begrenzung.

Unsere Dienstleistungen im Überblick:

  • Landratsamt Reutlingen
  • Bismarckstraße 47
  • 72764 Reutlingen
  • Telefon 07121 480-0