Bürgerservice

Wunschkennzeichen beantragen oder reservieren

Bei der Zuteilung eines Kennzeichens wird Ihnen in der Regel eine Buchstaben- und Zahlenkombination zugeteilt, auf die Sie keinen Einfluss haben.

Wünschen Sie jedoch eine Buchstabenkombination, die beispielsweise Ihre Anfangsbuchstaben oder die Ihres Partners wiedergibt oder eine Abkürzung Ihrer Firma ist, können Sie ein solches Kennzeichen als Wunschkennzeichen beantragen – sofern es noch verfügbar ist.

Ihr Wunschkennzeichen können Sie entweder:

  • online unter folgendem Link: Wunschkennzeichen oder
  • telefonisch unter unserer Informationshotline 07121/480-2036 oder
  • vor Ort in den Zulassungsstellen in Reutlingen und Münsingen

reservieren.

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zuständige Stelle

die Zulassungsbehörde, in deren Bezirk Sie Ihren Hauptwohnsitz, Betriebssitz oder Ihre Niederlassung haben

Zulassungsbehörde ist,

  • für einen Stadtkreis: die Stadtverwaltung
  • für einen Landkreis: das Landratsamt
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Bezugsort

Geben Sie in der Ortswahl Ihren Hauptwohnsitz, den Betriebssitz oder Ort der Niederlassung ein.

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Erforderliche Unterlagen

Wenn Sie ein Wunschkennzeichen vorab reserviert haben, benötigen Sie für das Zulassungsverfahren die Reservierungsbestätigung.

Das Wunschkennzeichen ist kein besonderes Kennzeichen. Die erforderlichen Unterlagen finden Sie in den jeweiligen Leistungen, zum Beispiel "Kraftfahrzeug (neu) - Zulassung beantragen".

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Kosten/Leistung

zusätzlich zu den Gebühren für die Zulassung entstehen Ihnen Gebühren nach Verwaltungsaufwand für

  • Wunschkennzeichen: EUR 10,20
  • Reservierung: EUR 2,60

Hinweis: Wenn Sie sich bei mehreren Unterscheidungszeichen in einem Verwaltungsbezirk für ein „Altkennzeichen“ entscheiden, müssen Sie erst eine Wunschkennzeichengebühr bezahlen, wenn Sie auch eine bestimmte alpha-numerische Kombination dazu wünschen.

Achtung: Ob die von Ihnen gewünschte Erkennungsnummer von der Zulassungsbehörde zugeteilt werden kann, erfordert eine zusätzliche elektronische Abfrage. Die Gebühren fallen deshalb auch dann an, wenn Ihr Wunschkennzeichen nicht verfügbar ist.

Auch bei Reservierung oder Wiederzuteilung eines bereits zu einem früheren Zeitpunkt zugeteilten Kennzeichens wird die zusätzliche Gebühr erhoben.

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Sonstiges

Wenn Sie bei Abmeldung Ihres Fahrzeugs Ihr Kennzeichen später im gleichen Verwaltungsbezirk wieder verwenden möchten, können Sie dieses bei der Zulassungsbehörde gegen Gebühr für eine bestimmte Zeit reservieren lassen und auch im Zusammenhang mit der Zulassung eines anderen Fahrzeugs wieder beantragen.

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Rechtsgrundlage
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Zugehörigkeit zu

  • Landratsamt Reutlingen
  • Bismarckstraße 47
  • 72764 Reutlingen
  • Telefon 07121 480-0