Erhebung eines Rechtsbehelfs in elektronischer Form
Das Landratsamt Reutlingen hält zur Erhebung eines Rechtsbehelfs in elektronischer Form folgende Möglichkeiten bereit:
- Die Versendung eines elektronischen Dokuments mit der Versandart nach
§ 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes ist unter der Adresse post(at)kreis-reutlingen.de-mail.de möglich. Bitte beachten Sie, dass der Absender die Voraussetzungen des De-Mail-Gesetzes erfüllen muss. - Die unmittelbare Abgabe einer Erklärung in einem elektronischen Formular unter Nutzung eines sicheren Identitätsnachweises nach § 18 des Personalausweisgesetzes oder nach § 78 Absatz 5 des Aufenthaltsgesetzes ist unter diesem Link möglich. Bitte beachten Sie, dass der sichere Identitätsnachweis nur durch Hinzufügung einer elektronischen Signatur im letzten Schritt des Eingabeprozesses erfolgen kann.