Feldheckenpflege im Landkreis Reutlingen

  • Feldhecken sind ein wichtiger Bestandteil unserer Kulturlandschaft. Sie prägen unter anderem das Landschaftsbild, sind Heimat für viele Tier- und Pflanzenarten und beeinflussen das Kleinklima. Daher sind diese auch gemäß §33 Landesnaturschutzgesetz geschützt, unabgestimmte Eingriffe in den Lebensraum Feldhecke entsprechend verboten. Zur Erfüllung ihrer vielfältigen Funktionen brauchen die Feldhecken jedoch regelmäßige Pflege. Hierbei möchte der LEV Reutlingen Sie unterstützen und zur kontrollierten und naturschutzfachlich zulässigen und sinnvollen Feldheckenpflege animieren.

Mitmachen kann jeder der eine Feldhecke sein eigen nennt, seien es Kommunen, Landwirte, Naturschutzverbände oder Privatpersonen. Um über die Thematik zu informieren hat der LEV Reutlingen in Zusammenarbeit mit seinem Fachbeirat ein Faltblatt mit dem Titel  „-Zukunft Feldhecke-, Leben-Kultur-Energie“ entwickelt. Hierin gibt es Informationen zum Thema Feldhecken und Feldheckenpflege. Um Ihre Leistung für die sachgerechte Pflege von Feldhecken zu würdigen gibt es des weiteren die Möglichkeit einer finanziellen Förderung. Hierzu informiert das beiliegende Informationsblatt „Heckenpflege-Förderbedingungen“. Weitere Informationen und persönliche Beratung erhalten Sie durch die Mitarbeiter des LEV Reutlingen.

Flyer Zukunft Feldhecke

Flyer Heckensaum

Förderbedingungen Heckenpflege

  • Landratsamt Reutlingen
  • Bismarckstraße 47
  • 72764 Reutlingen
  • Telefon 07121 480-0