Gaststättenbehörde

Die Gaststättenbehörde prüft  unter anderem die persönlichen Voraussetzungen für das Betreiben eine Gaststätte und ist für die Einhaltung des Landesnichtraucherschutzgesetzes in Gaststätten zuständig.

  • Landratsamt Reutlingen
  • Bismarckstraße 47
  • 72764 Reutlingen
  • Telefon 07121 480-0