Schreiben von Landrat Thomas Reumann an die Mitglieder des IHK-Gremiums am 9. Februar 2018

Antrag der Stadt Reutlingen auf Gründung eines Stadtkreises
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
im Hinblick auf die Große Anfrage der Fraktion Grüne und der Fraktion der CDU im Landtag von Baden-Württemberg zu den möglichen Konsequenzen der Gründung eines Stadtkreises Reutlingen beteiligen derzeit die Landesregierung bzw. die Fachressorts die örtliche Wirtschaft zu Fragen möglicher Auswirkungen.
 
Erlauben Sie mir, dass ich Ihnen einige wenige Gesichtspunkte an die Hand gebe, die mir in der jetzigen Phase des Verfahrens für die Unternehmen besonders wichtig erscheinen.
 
1. Die Stadt Reutlingen stützt ihren Antrag überwiegend auf verwaltungsökonomische Untersuchungen (vgl. „Ergebnisbericht über die Datenerhebung und Grundlagenermittlung“ aus dem Jahr 2015). Mögliche Auswirkungen auf Gewerbe, Unternehmen und Handwerk werden von der Stadt Reutlingen bei der Antragstellung nicht beleuchtet.
 
2. Die Firma Prognos hat im Jahr 2014 im Rahmen einer „Regional- und Verflechtungsanalyse für den Landkreis Reutlingen“ eine Strukturanalyse auch unter dem Gesichtspunkt der wirtschaftlichen Entwicklung durchgeführt und kommt dabei zu folgendem Ergebnis:
  • Die Gemeinden des Landkreises sind in hohem Maß über funktionale Verflechtungen und intensive Stadt-Umland-Beziehungen miteinander verbunden.
  • Die Stadt Reutlingen weist als größte Gemeinde und durch ihre oberzentrale Funktion eine besonders hohe Verflechtungsintensität innerhalb des Landkreises sowie über die Kreisgrenzen hinaus auf. Durch die funktionalen Verflechtungen ist sie das Bindeglied zwischen dem Landkreis Reutlingen und der (Metropol-)Region Stuttgart. Die Stadt Reutlingen trägt damit eine hohe Verantwortung.
  •  Stadt und Landkreis Reutlingen sind aufeinander angewiesen.
Dies zeigt sich gerade an folgenden Punkten:
  • Die Stadt Reutlingen ist das größte Arbeitsmarktzentrum im Landkreis Reutlingen (49 % der Arbeitsplätze), verzeichnet in den letzten Jahren aber eine schwache Beschäftigungsdynamik. Motor des Beschäftigungswachstums sind die übrigen Gemeinden des Landkreises mit einem doppelt so hohen Beschäftigungsaufbau.
  • 65 % aller Beschäftigten im Landkreis Reutlingen sind Pendler über die Gemeindegrenze. Der Landkreis und die Stadt Reutlingen sind daher als Wirtschaftsstandort in besonders hohem Maß auf Pendlerbeziehungen angewiesen. Dies gilt auch für die Stadt Reutlingen, in der 57 % der Beschäftigten Einpendler sind, die zu 49 % aus dem übrigen Kreisgebiet stammen. Nur 43 % der Beschäftigten mit Arbeitsort Stadt Reutlingen sind auch in Reutlingen wohnhaft.
  • Der Landkreis Reutlingen ist bedeutender Industriestandort. Mit ihrem starken Dienstleistungsschwerpunkt ergänzt die Stadt Reutlingen die industrielle Struktur des Landkreises.
  • Auch demografisch werden intensive Verflechtungen deutlich. Die Stadt Reutlingen ist Magnet für Zuwanderung im regionalen Umfeld und zieht Einwohner insbesondere aus westlichen Nachbarkreisen und Karlsruhe an. Innerhalb des Landkreises gibt die Stadt Bevölkerung an die übrigen Gemeinden (insbesondere im direkten östlichen Umland) ab. Im Sinne der Wohnortfunktion übernehmen die Gemeinden des übrigen Landkreises verstärkt Verantwortung. Der geringen Neubautätigkeit in der Stadt Reutlingen steht eine wesentlich dynamischere Neubautätigkeit im übrigen Landkreis gegenüber.
  • Der Landkreis Reutlingen und insbesondere die Gemeinden außerhalb der Stadt Reutlingen weisen eine vergleichsweise intakte Sozialstruktur auf. Soziale Problemlagen befinden sich insbesondere in der Stadt Reutlingen. 56 % der Personen in Bedarfsgemeinschaften des Landkreises leben in der Stadt Reutlingen.

Diesem Schreiben liegt eine Fassung der Regional- und Verflechtungsanalyse für den Landkreis Reutlingen bei.
 
3. Im Antrag der Stadt Reutlingen bleiben zentrale Fragestellungen, die für den Landkreis Reutlingen als Wirtschaftsstandort relevant sind, außen vor. Dies betrifft insbesondere das Schicksal wichtiger öffentlicher Einrichtungen, wie etwa der Berufsschulen und der Kreiskliniken. Stattdessen werden im Hinblick auf die Verwaltungsaufgaben im engeren Sinne Doppelstrukturen geschaffen. Dass hierbei leistungsfähige Verwaltungen fragmentiert werden, wird im Hinblick auf mögliche Synergien mit dem kommunalen Aufgabenbestand der Stadt Reutlingen bewusst in Kauf genommen. 
 
Um negative Auswirkungen auf die örtliche Wirtschaft auszuschließen, sind bei einer Entscheidung die folgenden Aspekte einer Verlagerung von Teilen der Gewerbeaufsicht und Umweltverwaltung auf die Stadt Reutlingen zu berücksichtigen und zu bewerten:
  • Inhomogenität der Entscheidungspraxis: Die Gewerbetreibenden sind bei Gewerbeaufsicht/ Immissionsschutz/ Arbeitsschutz auf einen einheitlichen Vollzug der Gesetze angewiesen.
  • Verfahrensbeschleunigung: Immissionsschutzrechtliche Verfahren sind Großverfahren, die nicht von "Kleinbehörden" abgewickelt werden können. Eine Aufspaltung schlägt auf Verfahrensdauern nieder.
  • Verfahrenskosten: Es handelt sich um spezialisierte Bereiche. Soweit eine Verwaltung nicht über eigene Sachkunde verfügt, muss ein Antragsteller Gutachten beibringen. Der Verlust von Spezialisten verteuert somit die Verfahren. Weiterhin haben die Verwaltungsbehörden nach dem Gebührenrecht die Verpflichtung zu kostendeckenden Gebühren. Die geringere Kosteneffizienz schlägt somit auf die Genehmigungsgebühren durch.
  • Beratungsqualität: Eine weitere Aufsplittung der Gewerbeaufsicht birgt die Gefahr eines Verlustes von Fachwissen.
  • Servicequalität: Mit der Auskreisung würde in einigen Bereichen eine kritische Größe unterschritten, so dass es problematisch wird, Bereitschaftsdienste und verlässliche Erreichbarkeit sicherzustellen.
Aus Sicht des Landkreises erscheint es fraglich, worin der Mehrwert einer Auskreisung der Stadt Reutlingen liegen soll. Zumindest sollte sichergestellt sein, dass bei der Entscheidung negative Effekte für die örtlichen Betriebe ausgeschlossen werden.
 
Mit freundlichem Gruß
 
Thomas Reumann

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