So kommen Asylbewerberinnen und Asylbewerber vor der Anerkennung als Asylberechtigte zum Integrationskurs

Folgende Personengruppen können einen Antrag auf Zulassung zum Integrationskurs stellen.

  • Asylbewerber*innen mit Nachweis einer gültigen Aufenthaltsgestattung

    Das Asylverfahren darf zum Zeitpunkt der Entscheidung noch nicht bestands- oder rechtskräftig negativ abgeschlossen sein. Damit können sowohl neu einreisende Asylbewerber*innen aus allen Herkunftsländern einschließlich so genannter „sicherer Herkunftsländer“ den Zugang zum Integrationskurs erhalten als auch Personen, die sich bereits in Deutschland aufhalten und über deren Asylantrag – beispielsweise wegen eines noch anhängigen Gerichtsverfahrens – nicht rechtlich abschließend entschieden ist.

  • Personen mit einem Aufenthaltstitel nach § 104c AufenthG 8 (so genanntes Chancenaufenthaltsrecht)

  • Personen mit einem Aufenthaltstitel nach § 24 AufenthG („Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz“)

Hierfür senden Sie bitte den Antrag mit einer Kopie der gültigen Aufenthaltsgestattung bzw. des Aufenthaltstitels an:

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Regionalstelle Sigmaringen
Binger Straße 28
72488 Sigmaringen

  • abhängig Beschäftigte
  • Personen, die in einer Berufsausbildung im Sinne von § 57 Abs. 1 SGB III stehen"

Hierfür senden Sie bitte den Antrag mit einer Kopie der gültigen Aufenthaltsgestattung bzw. des Aufenthaltstitels an:

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Referat 326
90343 Nürnberg

Wird der Antrag positiv beschieden, erhält die beantragende Person eine Berechtigung zur Teilnahme am Integrationskurs und kann sich damit direkt bei einem Sprachkursträger melden, bei welchem ein Einstufungstest absolviert wird.
Achtung: Bitte darauf achten, wie lange die Berechtigung gültig ist! 
 
Hier finden Sie eine Übersicht der Anbieter von Integrationskursen im Landkreis Reutlingen.
Die meisten Anbieter finden sich im Stadtgebiet Reutlingen. Im Ermstal können die vhs Metzingen und die vhs Bad Urach angefragt werden. Auf der Schwäbischen Alb ist die vhs Münsingen vertreten. Personen, die in Hayingen oder Zwiefalten wohnen, können sich auch an die Anbieter in Riedlingen wenden.

Die Kosten des Kurses werden zum größten Teil übernommen. Bei Erwerbstätigen können Kosten entstehen. Dies ist im Einzelfall mit der Kundenberatung des Leistungsträgers abzusprechen.

Empfänger von Sozialleistungen nach dem SGB III (Arbeitslosengeld I) können ab sofort auch einen Antrag auf Kostenbefreiung beim BAMF stellen (Härtefall-Antrag). Hier finden Sie das Antragsformular dafür.   
Hierzu muss eine Einkommenserklärung abgegeben werden. Es darf keinen weiteren Verdienst als das ALG I geben und die Leistungen dürfen höchstens 948,00 betragen.

Für eine Fahrkostenbefreiung muss ein Antrag gestellt werden. Im Regelfall wird dieser Antrag vom Kursträger gestellt. Der Antrag muss bei der zuständigen Regionalstelle eingereicht werden.
Das BAMF erstattet einen Pauschalbetrag, der sich nicht nach dem jeweiligen Wohn- und Kursort richtet.
 
Derzeit wird nur in wenigen Integrationskursen eine Kinderbetreuung angeboten.

Spezialfall:

Personen, die einen Integrationskurs abbrechen, müssen sich so schnell wie möglich beim jeweiligen Sprachkursträger abmelden, da die nicht besuchten Kursstunden verfallen.
 
Sie sollten sich zeitnah ihre Unterlagen vom Sprachkursträger aushändigen lassen (Verpflichtungserklärung und eine Bescheinigung über die Stundenanzahl, die besucht wurde). Mit diesen Unterlagen kann man sich später beim selben Sprachkursträger oder in Ausnahmefällen (z.B. bei Umzug) bei einem anderen Sprachkursträger wieder anmelden.
 
Wichtig: bei Wiedereinstieg wird i.d.R. kein Einstufungstest durchgeführt, sondern der Kurs muss an der „Stelle“ fortgesetzt werden an dem aufgehört wurde.
 

  • Landratsamt Reutlingen
  • Bismarckstraße 47
  • 72764 Reutlingen
  • Telefon 07121 480-0