Sprachkursangebot für Personen mit unklarer Bleibeperspektive

1) Angebote des BAMF

Sprachniveau GER A1 - B1: 
Informationen zum Sprachniveau erhalten Sie hier.

- Integrationskurse
Geflüchtete mit unklarer Bleibeperspektive (nicht Syrien, Somalia oder Eritrea) und ohne Aufenthaltstitel können nun auch unter Umständen einen Antrag auf Zulassung zum Integrationskurs stellen. 

Folgende Personengruppen können einen Antrag auf Zulassung zum Integrationskurs stellen:

  • Asylsuchende aus Syrien, Somalia und Eritrea mit einer guten Bleibeperspektive (nicht im Dublin-Verfahren)
  • Personen mit Abschiebeverbot nach § 60a AufenthG, Personen die vor dem 01.08.2019 nach   Deutschland eingereist sind und bei der Agentur für Arbeit als arbeitssuchend bzw. ausbildungssuchend  gemeldet oder als arbeitslos gemeldet sind
  • abhängig Beschäftigte
  • Personen, die in einer Berufsausbildung im Sinne von § 57 Abs. 1 SGB III stehen
  • Empfänger von Sozialleistungen nach dem SGB III (Arbeitslosengeld I) können ab sofort auch einen Antrag auf Kostenbefreiung beim BAMF stellen (Härtefall-Antrag). Hier finden Sie das Antragsformular dafür.  
     
    Hierzu muss eine Einkommenserklärung abgegeben werden. Es darf keinen weiteren Verdienst als das ALG I geben und die Leistungen dürfen höchstens 948,00 betragen.

Hier erhalten Sie Informationen, wie sie zu einem Integrationskurs kommen. 

Sprachniveau GER A2 - C2: 

Informationen zum Sprachniveau erhalten Sie hier.

Berufsbezogene Sprachkurse über die
Deutschförderverordnung (DeuFöV) des BAMF 


2) Sprachkursangebote über die VwV Deutsch

Sprachniveau GER A1 - B2: 
Informationen zum Sprachniveau erhalten Sie hier.


Über das Landratsamt Reutlingen werden verschiedene Kursarten organisiert, welche von mehreren Trägern durchgeführt werden.
In Ausnahmefällen können auch Einzelpersonen in Integrationskursen gefördert werden. Diese Angebote richten sich an Personen, die keinen Anspruch auf einen Integrationskurs des BAMF haben. Personen aus sicheren Herkunftsstaaten sind weiterhin von den Sprachkursen ausgeschlossen.
 
Je nach Verfügbarkeit werden folgende Kurse angeboten:

Kursart Umfang Voraussetzung
Sprachniveau
Ziel
Sprachniveau
Sprachkurs-träger
Grundkurs 300 Stunden lateinische Schrift
fließend
A1 divers
Aufbaukurs 300 Stunden A1 A2 divers
Aufbaukurs 300 Stunden A2 B1 divers
Aufbaukurs Beruf 400 Stunden A1 A2/ B1 divers
Aufbaukurs 300/400 Stunden B1 B2 divers

Speziell für Frauen werden nach Verfügbarkeit Frauensprachkurse mit Kinderbetreuung angeboten:

Kursart Umfang Voraussetzung
Sprachniveau
Ziel
Sprachniveau
Sprachkurs-träger
Grundkurs 300 Stunden lateinische Schrift
fließend
A1 divers
Aufbaukurs 300/400 Stunden A1 A2/B1 divers

Hierfür kontaktieren Sie bitte die E-Mail Adresse l.cornils(at)kreis-reutlingen.de

Diese Kurse sind gefördert durch:

Logo Ministerium für Soziales und Integration


Zusätzliche Kurse:

Die Erstorientierungskurse sind keine reinen Sprachkurse. Im Vordergrund steht die Vermittlung von Wissen über das Leben in Deutschland. Die Zielgruppe sind Asylbewerberinnen und  Asylbewerber ohne Vorkenntnisse, insbesondere "ohne hohe Bleibewahrscheinlichkeit".
Die Kurse mit Umfang von 300 Stunden finden in der Gemeinschaftsunterkunft statt.
 
Hierfür kontaktieren Sie bitte die Sprachkurskoordination des Landratsamtes Reutlingen.
Weiterhin gibt es an verschiedenen Standorten im Landkreis Reutlingen ehrenamtlich abgehaltene Sprachkursangebote. Der Umfang und die Regelmäßigkeit der Sprachkurse variiert und ist den ehrenamtlichen Sprachkurslehrer/innen vorbehalten. Das Angebot kann bei den jeweiligen ehrenamtlichen Asylkreisen erfragt werden. Gerne können Sie sich auch bei Fragen an die Sprachkurskoordination wenden.

  • Landratsamt Reutlingen
  • Bismarckstraße 47
  • 72764 Reutlingen
  • Telefon 07121 480-0