Afrikanische Schweinepest

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) befällt nur Schweine. Andere Tiere oder der Mensch können sich nicht infizieren.
Staatlich bekämpft wird diese anzeigepflichtige Tierseuche in erster Linie, weil ihr Ausbruch zu massiven wirtschaftlichen Schäden in der Schweineproduktion und Fleischvermarktung führt.
Als Hauptrisiko für die Verschleppung der Seuche wird die Verfütterung von virushaltigen Produkten aus Schweinefleisch gesehen.

Ein an der Autobahnraststätte weggeworfenes Wurstbrot kann das Virus in den Wildschweinbestand transportieren. Um dieses Ereignis möglichst früh zu erkennen, ist es wichtig, dass besonders Jäger sich über die ASP informieren und bei einem Verdacht das Veterinäramt informieren (Merkblatt). Die Beprobung der Wildschweinstrecke im Rahmen des Monitorings ist ein weiterer wichtiger Beitrag der Jäger zur Früherkennung der Seuche.

Die sich von Osten her ausbreitende ASP hat die polnisch-deutsche Grenze überschritten und erwartungsgemäß zu schweren Verwerfungen im Markt für Schweine und Schweinefleisch geführt. Entsprechend ist der politische Druck gewachsen, die Präventionsmaßnahmen zu intensivieren.

Wie real die Bedrohung ist, zeigt der Ausbruch der ASP in einer Schweinehaltung bei Forchheim 2022. Ein Viruseintrag in die Schwarzwildpopulation erfolgte nicht, sodass der Seuchenherd schnell eliminiert werden konnte.

2022 wurde im Rahmen des Monitorings in BW keine Schweinepesterreger nachgewiesen. Es wurden 4170 Wildschweine in BW auf ASP untersucht.

Im Gegensatz zu den Vorjahren konnte das Probensoll für 2021 im Landkreis Reutlingen nicht erfüllt werden. Um die Probengewinnung auf eine breitere Basis zu stellen und die zeitliche und räumliche Abdeckung des Landkreises zu verbessern, wurde das System geändert. 2022 wurden auf der Basis der Jagdstrecke bestimmten Revieren Proben zugeteilt. Die Mehrzahl der angeschriebenen Jagdausübungsberechtigten hat versucht, die Vorgaben zu erfüllen und durch die Unterstützung mehrerer freiwilliger Einsender konnte mit 84 Proben die Mindestprobenzahl (66) erreicht werden.

Grundsätzlich können und sollen alle Jäger am Schwarzwildmonitoring teilnehmen. In allen Verwahrstellen stehen weiterhin Probensets zur Verfügung, sofern dem Veterinäramt vor der Entnahme des letzten Sets eine Mitteilung gemacht wurde. Die Probensets können auch direkt beim Veterinäramt bezogen werden.

Zur Vorbereitung eines möglichen Ausbruchs der ASP sollten alle Revierpächter den hier einsehbaren Fragebogen zur Kenntnis nehmen und eventuell schon Daten erfassen, welche sich voraussichtlich nicht mehr verändern. Im Falle eines Seuchenausbruchs werden diese Daten vom Veterinäramt abgefragt und sollten möglichst schnell verfügbar sein. 

Zu den zahlreichen bereits gestarteten Aktivitäten zur Seuchenprävention gehört u.a. die Einrichtung von sog. "Verwahrstellen" in denen Kadaver von Wildschweinen beprobt und bis zur Entsorgung gelagert werden können.

Das Tierfundkataster stellt ein zeitgemäßes Instrument zur exakten Erfassung verendeter Wildtiere dar. Die Daten sind für viele Fragen im Bereich der Wildtierbiologie nützlich.


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