Nutztiertransporte (u.a. Pferde, Rinder , Schafe, Ziegen, Geflügel, Kameliden, Schweine)

Neben tierseuchenrechtlichen Anforderungen an die Tiere und ihre Herkunftsbetriebe sind besonders beim Transport von Nutztieren zahlreiche tierschutzrechtliche Anforderungen zu erfüllen, die sich aus der VO(EG) 1/2005 und der nationalen Tierschutz-Transportverordnung ergeben.

Bevor ein grenzüberschreitender Transport abgefertigt werden kann, müssen alle Anforderungen erfüllt sein. Bitte beachten Sie die untenstehenden Informationen bevor Sie einen Antrag stellen.

Das Formular für den Antrag finden Sie hier.

Gesundheitszeugnis Pferde und andere Nutztiere

Das Antragsformular finden Sie hier.

Der grenzüberschreitende Transport von Pferden und anderen Nutztieren setzt immer voraus, dass ein amtstierärztliches Zeugnis ausgestellt wird. Darin wird tierartspezifisch die Freiheit von Anzeichen auf bestimmte Krankheiten und die Transportfähigkeit bescheinigt. Parallel dazu wird über das TRACES-NT-System der EU eine Meldung an die für den Zielort bzw. die Grenzkontrollstelle zuständige Veterinärbehörde geschickt.
Bei der Prüfung der Voraussetzungen für die Abfertigung treten regelmäßig Fragen auf, deren Klärung manchmal auch mehrere Tage benötigt. Ab dem 01.04.2022 müssen Bestimmungsbetriebe in der EU von der für diesen Ort zuständigen Behörde in dem TRASES-NT-System bestätigt werden. Es sollte daher vor der Antragstellung sichergestellt werden, dass der Bestimmungsbetrieb von der zuständigen Behörde in das System eingepflegt wurde. Für einen komplikationslosen Ablauf  ist es sehr wichtig, dass alle notwendigen Daten mit dem vollständig ausgefüllten Antrag (Link siehe oben)  rechtzeitig, möglichst zwei Arbeitstage vor dem geplanten Transport, an das Veterinäramt übermittelt werden. Der Verwaltungsaufwand wird vollständig in Rechnung gestellt. Dies gilt auch, wenn sich im Laufe der Vorbereitungen herausstellt, dass eine Abfertigung nicht möglich ist. Eine möglichst vollständige und frühzeitige Planung erhöht die Wahrscheinlichkeit für eine erfolgreiche Abwicklung und spart Geld.
Die immer notwendige Identitätsprüfung und klinische Untersuchung der Tiere darf bei eingetragenen Equiden maximal 48 Stunden und bei anderen Nutztieren maximal 24 Stunden vor dem Verbringen erfolgen.

Bei grenzüberschreitenden Transporten mit einer Dauer von mehr als 8 Stunden (Langstreckentransport) müssen mindestens zwei Arbeitstage vor der geplanten Abfertigung zusätzlich zum Antrag folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- Fahrtenbuch (mit einer realistischen und rechtskonformen Zeitplanung);
- Zulassungsnachweis Transportunternehmen;
- Zulassungsnachweis Transportfahrzeug;
- Befähigungsnachweise für Fahrer und Betreuer;
- Notfallplan für unvorhergesehene Verzögerungen;
- Reservierungsnachweis bei Fährfahrten;
- Ausnahmegenehmigung vom Sonntagsfahrverbot bei Bedarf.

Transportunternehmer müssen bei Langstreckentransporten die Grunddaten und die Angaben zum Fahrtenbuch in TRACES-NT selbst eingeben. Sie brauchen daher eine eigenen Zugang zu dem System, welcher auf der Homepage des Systems beantragt werden kann.

Nach Abschluss des Transportes wird die Vorlage des vollständig ausgefüllten Fahrtenbuches und der Daten des Navigationssystems eingefordert.

Sollen Tiere nicht innerhalb des europäischen Wirtschaftsraumes transportiert werden, sind meist zusätzliche Gesundheitszeugnisse erforderlich, die der Transportorganisator beschaffen muss. In diesen Fällen ist eine rechtzeitige Planung besonders sinnvoll.

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