Blauzungenkrankheit

Die Blauzungenkrankheit ist eine Viruserkrankung, die in erster Linie Wiederkäuer befällt. Schafe und Ziegen erkranken meist schwer daran, während bei Rindern der Verlauf weniger dramatisch ist. Übertragen wird das Virus durch blutsaugende Insekten (Gnitzen).

Die Seuche ist anzeigepflichtig und wird mit tierseuchenrechtlichen Maßnahmen bekämpft. Das Verbringen von nicht geimpften Tieren aus betroffenen Gebieten ist stark reglementiert, was zu großen Einschränkungen bei der Vermarktung von lebenden Nutztieren führt.

Weiterführende Informationen zur Seuchensituation und zur Erkrankung finden Sie auf der Homepage des Friedrich-Loeffler-Instituts.

Am 08.08.2024 wurde die Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3 im Rems-Murr-Kreis amtlich festgestellt. Durch den Eintrag des Blauzungen-Virus verliert das Land Baden-Württemberg den Status ‚Blauzungen-Virus-frei‘ und wird für mindestens zwei Jahre zum Restriktionsgebiet für Rinder, Schafe, Ziegen und gehaltene Wildwiederkäuer.

Durch die witterungsbedingt starke Vermehrung der übertragenden Insekten hat sich die Seuche rasant ausgebreitet. Auch im Landkreis Reutlingen häufen sich seit Mitte August 2024 die bestätigten Fälle.

Das Verbringen von Rindern, Schafen, Ziegen und gehaltenen Wildwiederkäuern innerhalb von Baden-Württemberg und auch in andere nicht-Blauzungen-Virus-freie Gebiete ist ohne vorherige Impfung oder Laboruntersuchung möglich, sofern die Tiere beim Verbringen keine Krankheitssymptome aufweisen, die auf Blauzungenkrankheit hinweisen oder der Tierbestand nicht wegen eines Ausbruchs der Blauzungenkrankheit gesperrt ist.

Da es sich bei diesen drei Blauzungen-Virus-3-Impfstoffen im Gegensatz zu den Blauzungen-Virus-4- und Blauzungen-Virus-8-Impfstoffen um keine zugelassenen Impfstoffe handelt, können bei Blauzungen-Virus-3-geimpften Tieren keine Handelserleichterungen wie bei Blauzungen-Virus-8 beziehungsweise Blauzungen-Virus-4 gewährt werden. Deshalb ist das Verbringen von Wiederkäuern aus Baden-Württemberg in Blauzungen-Virus-freie Gebiete innerhalb Deutschlands künftig nur zulässig, wenn die Tiere mindestens 14 Tage vor dem Verbringen mit Repellentien behandelt und daran anschließend mittels PCR-Test mit negativem Ergebnis auf Blauzungen-Virus untersucht wurden. Die zu verbringenden Tiere müssen außerdem von einer Tierhaltererklärung begleitet sein.

Informationen zur weiteren Entwicklung der Bekämpfungsmaßnahmen finden Sie in der Pressemitteilung des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg.

Informationen zur weiteren Entwicklung der Bekämpfungsmaßnahmen finden Sie hier:

Pressemitteilung MLR


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