Reisen mit Heimtieren in Drittländer

Die Anforderungen von Ländern außerhalb der EU an den Gesundheitsstatus von Heimtieren im Reiseverkehr sind sehr unterschiedlich und können sich auch ändern. Jeder der eine solche Reise plant, sollte sich daher rechtzeitig über die Anforderungen des Ziellandes informieren.
In der Regel ist ein amtstierärztliches Zeugnis notwendig, dessen Inhalt das Zielland bestimmt. Als Quellen kommen z.B. Konsulate oder Internetseiten des betreffenden Landes in Frage.

Das Veterinäramt kann nur Auskunft geben über die Anforderungen an die Einreise aus Drittländern in die EU. Für Länder mit ungesichertem Tollwutstatus ist bei Hunden, Katzen und Frettchen eine Blutuntersuchung zur Bestimmung eines wirksamen Impfschutzes notwendig. Dabei müssen für Wiedereinreise und Ersteinreise unterschiedliche Fristen eingehalten werden.

  • Landratsamt Reutlingen
  • Bismarckstraße 47
  • 72764 Reutlingen
  • Telefon 07121 480-0