Beschäftigungsmaterial für Schweine

Konventionelle Haltungssysteme für Schweine sind arbeitswirtschaftlich optimiert und extrem arm an Abwechslung. Damit die intelligenten Tiere nicht mehr als absolut notwendig unter den fehlenden Umweltreizen leiden, verlangen europäisches und deutsches Recht ein Mindestangebot an Beschäftigungsmaterial.

Die Richtlinie 2008/120/EG fordert, dass Schweine ständigen Zugang zu ausreichenden Mengen an Materialien haben müssen, "die sie untersuchen und bewegen können, wie z. B. Stroh, Heu, Holz, Sägemehl, Pilzkompost, Torf oder eine Mischung dieser Materialien". Vor dem Hintergrund, dass Schweine unter natürlichen Bedingungen in erster Linie den Boden untersuchen indem sie ihn durchwühlen  und nur durchwühlbare Materialien als Beispiele aufgelistet sind, kann die zitierte Forderung nur erfüllt werden, wenn ein entsprechendes Material in einer gewissen Schichtdicke angeboten wird.

Die bisher weniger spezifische Anforderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung hat zu einem häufigen Einsatz von Holzklötzen, Bällen oder Plastikgegenständen geführt, welche die Anforderungen an ein artgerechtes Beschäftigungsmaterial nur teilweise erfüllen. Mit der letzten Änderung dieser Verordnung vom 08.02.2021 wird klargestellt, dass das Material "organisch und faserreich" sein muss und "insbesondere Stroh, Heu, Sägemehl oder eine Mischung dieser Materialien" geeignet sind.

In einstreulosen Haltungssystemen ist die Umsetzung dieses tierschutzrechtlichen Mindeststandards mit Schwierigkeiten verbunden, aber nicht unmöglich. Systeme mit einer bodennahen "Schüssel" in der die Schweine wühlen können und einem zugehörigen Vorratsbehälter mit einem Material, welches von den Schweinen auch gefressen werden kann, bieten die beste Grundlage (z.B. Heupellets). Als Orientierungswert für das Mindestangebot an nutzbareren "Beschäftigungsplätzen" wird ein Platz für 12 Tiere angegeben. 

Wichtig ist ein ständiger Wechsel im Angebot der Materialen.

Weitere Informationen:

ringelschwanz.info

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