Kaninchenhaltung

Die tierschutzrechtlichen Grundanforderungen an die Haltung von Kaninchen basieren auf dem §2 des Tierschutzgesetzes. Für die Auslegung der dort fixierten allgemeinen Forderung nach einer artgerechten Haltung ist einerseits maßgeblich, ob eine Nutzung statt findet oder eine Heimtierhaltung. Andererseits ist von Bedeutung, ob die Haltung ein reines Hobby ist oder Erwerbszwecke eine Rolle spielen.

Demnach kommen folgende Konstellationen vor:

1. Die Tiere werden zur Gewinnung tierischer Produkte genutzt und dienen dem Erwerb: Die Anforderungen der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung sind vollumfänglich zu erfüllen. Verbesserungen sind natürlich zulässig.

2. Die Tiere werden nur zu privaten Zwecken für die Gewinnung tierischer Produkte genutzt: Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung stellt ein "Fachgutachten" dar, welches die Mindestanforderungen an eine Kaninchenhaltung beschreibt.

3. Kaninchen werden gewerbsmäßig für die Haltung als Heimtiere gezüchtet: Auch hier definiert die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung als Fachgutachten viele Mindestanforderungen. Insbesondere in  Abhängigkeit von der Rasse sind speziell hinsichtlich des Platzangebotes Abweichungen zulässig (Zwergrassen) und unter Umständen auch notwendig (Riesenrassen).  Bezüglich minimaler Käfigmaße macht die Richtlinie des Zentralverbandes der deutschen Rassekaninchenzüchter (ZDRK) nach Gewichtsklassen differenzierte Vorgaben. Werden mehr als 100 Jungtiere pro Jahr geboren, so wird die Gewerbsmäßigkeit der Haltung angenommen und eine Erlaubnis nach §11 des Tierschutzgesetzes muss vor Beginn der Tätigkeit erteilt worden sein.

4. Kaninchen werden als Heimtiere gehalten: Aus Gründen einer konsequenten Auslegung des Tierschutzrechtes wäre es nicht nachvollziehbar, wenn in Heimtierhaltungen schlechtere Haltungsbedingungen zulässig wären als in gewerbsmäßigen Nutztierhaltungen.  Auch hier definiert also die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung in wesentlichen Punkten das absolute Minimum der Anforderungen. Das Merkblatt der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz (TVT) beschreibt optimale Haltungsbedingungen.

Ebenso wie bei Eigenkonstruktionen erfüllen auch die im Handel angebotenen Käfige oft nicht die Mindestanforderungen, sofern sie als ausschließliche Haltungseinrichtung verwendet werden.

Bei Kontrollen werden am häufigsten folgende Mängel festgestellt:
- mangelhafte Fütterung (zu wenig Rohfaser);
- nicht ordnungsgemäße Wasserversorgung;
- mangelhaft Hygiene;
- Einzelhaltung; 
- Käfige mit zu kleiner Grundfläche und/ oder zu geringer Höhe;
- fehlende dreidimensionale Käfigstruktur (erhöhte Liegefläche);


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