BVD-Bovine Virus-Diarrhoe/ MD

Die BVD wird durch ein Virus verursacht und führt zu großen wirtschaftlichen Schäden und vermeidbarem Tierleid in Rinderbeständen. Eine Infektion der Kuh während der ersten 90 Tage der Trächtigkeit hat zur Folge, dass das Kalb das Virus lebenslang beherbergt und ausscheidet. Diese Dauerausscheider sind meist chronisch krank und verbreiten das Virus massiv im Bestand. Nach der  jahrelangen konsequenten Identifizierung und Ausmerzung dieser Tiere gilt ganz Baden-Württemberg seit dem 14.07.2022 als seuchenfrei in Bezug auf BVD. Um den erreichten Status zu sichern, ist es notwendig, dass alle Rinderhalter die rechtlichen Vorgaben konsequent umsetzen.

Von entscheidender Bedeutung ist dabei, dass von jedem neugeborenen Kalb bis zum 20. Lebenstag eine Probe entnommen und zur Untersuchung auf das BVD-Virus eingeschickt wird. Die Probenentnahme kann ohne zusätzlichen Aufwand durch Ohrstanze mit der bis zum 7. Lebenstag vorgeschriebenen Kennzeichnung erfolgen.

Die Einstellung von Rindern, die gegen das Bovine Virusdiarrhoe-Virus (BVDV) geimpft wurden, ist in Betriebe in Baden-Württemberg ab dem 1. Juni 2022 verboten.

Weitere Informationen zum aktuellen Stand finden Sie in dem entsprechenden Merkblatt des STUA-Aulendorf.


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