Asbest

Asbest ist die Sammelbezeichnung für natürlich vorkommende, feinfaserige Silikat-Minerale. Es besitzt eine hohe Festigkeit, ist hitze- und säurebeständig und isoliert hervorragend.
Beim Bearbeiten können Asbestfasern freigesetzt werden. Diese setzen sich beim Einatmen in der Lunge fest und haben dort eine erhebliche zellschädigende Wirkung (Asbestose).
Deshalb ist seit 1993 in Deutschland, seit 2005 in den EU-Ländern der Einsatz von Asbest verboten.
Bauspezifisch kann Asbest festgebunden als Asbestzement in Dacheindeckungen, Wandverkleidungen, Fensterbänken, Abwasserrohren, Lüftungskanälen, Kabelschächten, Blumenkästen, Bodenbelägen, Brandschutztüren, Fenstersimsen, Heizkörpernischen und -verkleidungen vorkommen. Schwach gebundene Asbestprodukte können z.B. Innenverputz, Brandschutzanstriche, Dichtungen und Isolierungen sein.
Ausgebaute Asbestprodukte (zum Beispiel Wellasbest-platten) dürfen nicht wieder verwendet werden (Verwendungsverbot)
Eternit ist ein Markenname für Faserzementprodukte. Herstellungsprodukte sind Dachschindeln, Dach-Wellplatten, Fassadenbekleidungen, Trinkwasser- und Abwasserrohre, Pflanzgefäße und andere Freiraumgegenstände.
Bis Mitte der 80er Jahre wurden u.a. Asbestzementfasern als Zusätze verwendet. Neuere Produkte sind asbestfaserfrei.
Die Freisetzung von Asbestfasern durch Brechen, Sägen, Schleifen u.ä. ist unbedingt zu vermeiden!
Der gewerbliche Abbruch, Transport und die Entsorgung darf nur von Fachfirmen mit dem entsprechenden Sachkundenachweis durchgeführt werden - die Vorgaben der TRGS 519 und des LAGA-Merkblatts "Entsorgung asbesthaltiger Abfälle" und der Gefahrstoffverordnung sind zu beachten.
Bei gewerblichen Asbestbaustellen besteht eine Meldepflicht beim Umweltschutzamt, Abt. Arbeitsschutz (Tel. 07121/480-2355 oder 2356).

Auch Privatpersonen sollen die persönlichen Schutzausrüstungen einsetzen und müssen die allgemeinen Schutzmaßnahmen einhalten um einen möglichst fasermindernden Abbau zu gewährleisten. Dies dient auch zum Schutz der Nachbarn

Asbesthaltige Abfälle müssen staubdicht verpackt transportiert und angeliefert werden.

Entsorgungszentrum Dußlingen-Rahnsbachtal
Im Steinig 61
72144 Dußlingen
Telefon 07072/9188-50
 

Kleinanlieferung (bis 0,5 cbm):

  • Montag - Freitag 7.00 - 16.45 Uhr
  • Samstag 8.00 - 11.45 Uhr

 

Großanlieferung (über 0,5 cbm):

  • Mittwoch 7.30 - 11.30 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr


Die aktuellen Gebühren können der Internetseite des Zweckverbands Abfallverwertung Rt/Tü über untenstehenden Link entnommen werden.



  • Landratsamt Reutlingen
  • Bismarckstraße 47
  • 72764 Reutlingen
  • Telefon 07121 480-0