Arzneimittel für Tiere
Arzneimittel für Tiere müssen den gleichen Grundanforderungen genügen wie Humanarzneimittel. Da im Laufe der Jahre immer mehr Sonderregelungen zu Tierarzneimitteln den Umfang des Arzneimittelgesetzes stark vermehrt haben, wurden die Regeln für Tierarzneimittel in das Tierarzneimittelgesetz ausgegliedert. Dieses ist am am 28.01.2022 in Kraft getreten.
Ein großer Unterschied zur Versorgung des Menschen mit Arzneimitteln besteht in der Möglichkeit des Tierarztes, Arzneimittel an die Besitzer der von ihm behandelten Tiere abzugeben. Dieses sog. Dispensierrecht durchbricht das ansonsten geltende Apothekenmonopol für verschreibungspflichtige und apothekenpflichtige Arzneimittel.
Die Anwendung von Arzneimitteln bei lebensmittelliefernden Tieren unterliegt besonderen Regularien, da damit Risiken für die menschliche Gesundheit verbunden sind, welche über die auch bei der Anwendung bei Heimtieren bestehenden Risiken hinausgehen. Die Entstehung und Verbreitung von gegen Antibiotika resistenten Krankheitserregern stellt in diesem Zusammenhang das größte Problem dar. Im Rahmen des Antibiotikaminimierungskonzeptes der Bundesregierung wurden im Tierarzneimittelgesetz die Regelungen des Arzneimittelgesetzes für Tierärzte und Nutztierhalter weiterentwickelt.
Weitere Informationen zum Antibiotikaminimierungskonzept finden sie hier.