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Leistungen der Pflegeversicherung

Ist ein Mensch pflegebedürftig, so hat er Anspruch auf finanzielle Leistungen der Pflegeversicherung.

Wie erhalte ich Leistungen der Pflegeversicherung?

  • Antrag stellen: bei der jeweiligen Pflegekasse
  • Begutachtung: nach Antragseingang beauftragt Ihre Pflegekasse den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) mit der Begutachtung. Die Gutachter besuchen die Pflegebedürftigen in der Regel zu Hause.
  • Bescheid: Das Ergebnis der Begutachtung teilt Ihnen Ihre Pflegekasse schriftlich mit. Diese Mitteilung enthält auch, ab wann und in welchem Umfang Sie Leistungen der Pflegeversicherung erhalten ( Einstufung in Pflegegrad 1, 2, 3, 4 oder 5).

Die Leistungen der Pflegeversicherung richten sich nach dem festgestellten Pflegegrad:  

        Leistungen bei den Pflegegraden 1 bis 5:

  • Nutzung der Pflegeberatung der Pflegekasse
  • Zuschuss für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfelds
  • Versorgung mit Pflegehilfsmitteln
  • Wohngruppenzuschlag für ambulant betreute Wohngruppen
  • Pflegekurse für Pflegende
  • Entlastungsbetrag
  • Weitere Leistungen bei den Pflegegraden 2 bis 5:
  • Pflegesachleistungen und/oder Pflegegeld
  • Leistungen für Tages-/ Nachtpflege
  • Verhinderungspflege
  • Kurzzeitpflege
  • Vollstationäre Pflege
Personen, die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten, haben einen Rechtsanspruch auf Pflegeberatung durch ihre Pflegekasse. Diese beinhaltet eine individuelle Beratung und Hilfestellung bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Leistungen und Hilfsangeboten. Bei Fragen zu den Leistungen der Pflegeversicherung, wie Sie diese nutzen können und welche Angebote es im Landkreis gibt, können Sie sich auch an Ihren Pflegestützpunkt wenden.

  • Landratsamt Reutlingen
  • Bismarckstraße 47
  • 72764 Reutlingen
  • Telefon 07121 480-0