5G Innovationswettbewerb

Der Landkreis Reutlingen hat gemeinsam mit den Landkreisen Sigmaringen und Zollernalbkreis sowie der Stadt Reutlingen im Rahmen der Förderrichtlinie „5G Innovationswettbewerb im Rahmen der 5x5G-Strategie“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) Fördergelder für die Erarbeitung eines Konzepts zur Verbesserung des ÖPNV im Ländlichen Raum durch den Einsatz der 5G-Technologie erhalten.

Das von der Hochschule Reutlingen, ESB Business School, unter Leitung von Prof. Dr.-Ing. Wolfgang Echelmeyer erarbeitete Konzept wurde beim BMVI eingereicht.
Autonome Shuttles wie die des ZF-Unternehmens 2getthere werden künftig noch viel stärker den Verkehr entlasten. //Autonomous shuttles such as those of the ZF company 2getthere will relieve traffic even more in the future.

Konzept "5G für öffentliche Mobilität"

Das vorliegende Konzept folgt einer Vision für einen zukünftigen öffentlichen Personennahverkehr vor allem im ländlichen Raum: Autonome Shuttlebusse verkehren in dichter Taktung in der Fläche und dienen als Zubringer zu lokalen Zentren und Hauptverkehrsachsen. Ein hoher Automatisierungsgrad auch durch Fernsteuerung mithilfe der 5G-Funktechnologie ermöglicht eine wirtschaftliche Umsetzung eines solchen Konzeptes selbst in dünn besiedelten Gebieten.
Ein während der Konzepterstellung entwickeltes betriebswirtschaftliches Rechenmodell ermöglicht Aussagen über die Wirtschaftlichkeit in Abhängigkeit von Eingangskennzahlen wie Anschaffungskosten und Automatisierungsgrad. Der Gegenstand industrieller Forschung des Projekts ist die Erhöhung des Automatisierungsgrades durch (5G-) Funkfernsteuerung von Fahrzeugen in kritischen Situationen, wodurch eine Besetzung jedes einzelnen Fahrzeuges mit Personal nicht mehr notwendig ist. Die 5G-Technologie ist hierfür erforderlich, um Fahrzeuge sicher und mit geringen Latenzzeiten fernsteuern zu können.
Die geplante Konzeptumsetzung gliedert sich in drei Phasen:

1.    Industrielle Forschung mit dem Ziel, eine Funkfernsteuerung der Fahrzeuge über einen Leitstand zu ermöglichen. Fahrzeuge fahren dann überwiegend autonom und das Personal greift nur in kritischen Situationen ein. Eine Person im Leitstand kann dann mehrere Fahrzeuge überwachen und bei Bedarf steuern.
2.    Implementierung von autonomen Busshuttles und 5G-Infrastruktur mit am Markt erhältlicher Technik an mindestens einem Pilotstandort, wo ein wirtschaftlich sinnvoller Betrieb aufgrund der Gegebenheiten wie der zu erwartenden Nutzungszahl heute schon in Aussicht gestellt werden kann. Diese Pilotstandorte dienen der Erprobung von Betriebs- und Organisationskonzepten sowie als Experimentierfeld für die Erhöhung des Automatisierungsgrades mittels Fernsteuerung der Fahrzeuge.
3.    Planung und Kalkulation von weiteren Pilotstandorten, auch in ländlichen Gebieten, abhängig von den während des Projektes ermittelten und erarbeiteten Kennzahlen (Anschaffungskosten, Automatisierungsgrad, Betriebskosten). Hierfür wird das entwickelte Rechenmodell verwendet und kontinuierlich weiterentwickelt. Diese Phase sichert die Anschlussfähigkeit und die Verwertung der Ergebnisse des Projektes auch über den Förderzeitraum hinaus.

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