Informationen Asyl

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Ein Flüchtling äußert nach seiner Einreise den Willen, Asyl zu beantragen. Er wird über das Verteilverfahren EASY einem Bundesland zugewiesen und dort in einer der Erstaufnahmeeinrichtungen untergebracht. Die Zuteilung zu einer Erstaufnahmeeinrichtung hängt sowohl von deren aktueller Kapazität, dem Herkunftsländerprinzip als auch von der Aufnahmequote ab, welche durch den Königsteiner Schlüssel festgesetzt ist. Er wird für jedes Jahr entsprechend der Steuereinnahmen und der Bevölkerungszahl der Länder berechnet. So ist Baden-Württemberg für die Unterbringung von knapp 13 Prozent aller Asylbewerber zuständig.

In den Landeserstaufnahmestellen (LEA) verbleiben die Asylbewerber bis zu 18 Monate.
Die Erstaufnahmeeinrichtungen sind für die Registrierung und Durchführung von Gesundheitsuntersuchungen zuständig. Das für die Asylverfahren zuständige BAMF (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) unterhält auf dem Gelände der Erstaufnahmeeinrichtungen bzw. in deren Nähe eine Außenstelle, welche die Asylanträge der Asylbewerber entgegennimmt und sie im Asylverfahren anhört.
 
Von den Landeserstaufnahmeeinrichtungen aus werden die Asylsuchenden und Geflüchteten den Unteren Aufnahmebehörden der Stadt- und Landkreise zugeteilt (sogenannte vorläufige Unterbringung). Dies geschieht nach einem Bevölkerungsschlüssel, sodass der Landkreis Reutlingen derzeit ca. 3 Prozent der Asylbewerber des Landes aufzunehmen hat.
Die Asylbewerber wohnen im Rahmen der vorläufigen Unterbringung, die auf maximal 24 Monate begrenzt ist, meist in Gemeinschaftsunterkünften oder Wohnungen, die der Landkreis betreibt. Wird der Asylbewerber nach Abschluss seines Asylverfahrens anerkannt, so kann er sich innerhalb des Landkreises eine Wohnung suchen. Zur Vermeidung von Obdachlosigkeit stellen die Kommunen im Rahmen der Anschlussunterbringung Wohnraum zur Verfügung, wenn die Suche nach einer Privatunterkunft nicht erfolgreich war. Auch die Verteilung der Flüchtlinge auf  die kreisangehörigen Gemeinden erfolgt nach dem Bevölkerungsschlüssel.
 
 
Eine vereinfachte Darstellung des Asylverfahrens vom BAMF kann hier heruntergeladen werden.
 
Informationen und Erläuterungen rund um das Thema Asyl hält das BAMF in einem Glossar bereit.
Asylbewerber erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. 
Zuständig für die Gewährung der Leistungen ist die Asylbewerberleistungsbehörde.
In den ersten drei Monaten des Aufenthalts besteht eine räumliche Beschränkung. Das heißt, der Bezirk einer Ausländerbehörde darf nur nach Genehmigung der Ausländerbehörde verlassen werden. Danach entfällt die Genehmigungspflicht und ein vorübergehender Aufenthalt innerhalb des gesamten Bundesgebietes ist möglich. Ein längerfristiger/dauerhafter Aufenthalt an einer Adresse außerhalb des Landkreises Reutlingen (Umzug/ Umverteilung) ist aufgrund der bestehenden wohnsitzbeschränkenden Auflage (sogenannte "Wohnsitzauflage") nur nach Zustimmung der Ausländerbehörde möglich. Nach Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft besteht weiterhin für drei Jahre eine Wohnsitzauflage, die von der Ausländerbehörde für eine Kommune innerhalb des Landkreises nach Zuteilung durch die Untere Aufnahmebehörde erteilt wird.
Asylbewerber erhalten medizinische Versorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Sie sind in den ersten 15 Monaten nicht Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung.
 
Im Rahmen des AsylbLG erfolgt eine hausärztliche und zahnärztliche Behandlung nur bei akuten Erkrankungen und Schmerzen. Es besteht auch ein Anspruch auf Versorgung mit Arznei- und Verbandsmitteln oder vergleichbare, genesungsfördernde Leistungen. Werdende Mütter erhalten ärztliche und pflegerische Hilfe und Betreuung, Hebammenhilfe und Arznei-, Verbands- und Heilmittel.
 
Die Kassenärztliche Vereinigung hat ein Merkblatt zur medizinischen Versorgung von Asylbewerbern erstellt.
Die Ausländerbehörde des Landratsamtes ist für aufenthaltsrechtliche Angelegenheiten der ausländischen Mitbürger/-innen im Landkreis Reutlingen (Ausnahme: Stadtgebiet Reutlingen und Metzingen) zuständig. Dazu zählen sämtliche ausländerrechtliche Angelegenheiten wie z. B. Umverteilungsanträge, Anträge zur Aufnahme einer Beschäftigung, Aufnahme elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)/ Reiseausweise, Ausgabe eAT / Reiseausweise.
 
Zuständig für das Stadtgebiet Metzingen ist der Fachbereich Bürgerdienste, Sachgebiet Ausländerangelegenheiten  
 
Für das Stadtgebiet Reutlingen ist die Ausländerabteilung der Stadtverwaltung zuständig.
Jeder Person, die Asyl beantragt hat, soll laut Flüchtlingsaufnahmegesetz die Möglichkeit eröffnet werden, grundlegende Sprachkenntnisse zu erwerben.

Allen Geflüchteten in der Erstunterbringung des Landkreises Reutlingen steht das Angebot eines 100-stündigen Basissprachkurses offen.
Für das Erlangen eines höheren Sprachniveaus stehen begrenzte Fördermittel über die VwV-Deutsch des Landes Baden-Württemberg zur Verfügung.
Bitte kontaktieren Sie hierfür die Sprachkurskoordination des Landratsamtes Reutlingen. 
 
 
Zudem gibt es weitere Sprachkursangebote des BAMF
Für minderjährige Geflüchtete ist eine reguläre Beschulung in einer VKL- oder VABO-Klasse vorgesehen. Hier erhalten Sie weitere Informationen. 
 
Hier finden Sie eine allgemeine Übersicht der Sprachkursangebote im Landkreis Reutlingen. 
Nach Beendigung der vorläufigen Unterbringung sind die Geflüchteten in die Anschlussunterbringung einzubeziehen. Die Grundlage hierfür ist im Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) geregelt. Wenn die Geflüchteten auf dem privaten Wohnungsmarkt keine Unterkunft finden, teilt der Landkreis diese Personen den kreisangehörigen Kommunen in die Anschlussunterbringung zu. Diese Form der Unterbringung stellt rechtlich die Unterbringung zur Vermeidung der Obdachlosigkeit dar. Deshalb kann es zu teilweise großen Abweichungen der angebotenen Objekte in Bezug auf Beschaffenheit, Ausstattung und Standort der Unterkunft kommen.

Jede der kreisangehörigen Gemeinden hat eine bestimmte Aufnahmeverpflichtung, die sich anhand der Einwohnerzahl berechnet. Abhängig vom bereitgestellten Wohnraum und der Personen, die die Voraussetzungen für einen Umzug in die Anschlussunterbringung erfüllen, werden die Geflüchteten von den vorläufigen Unterkünften des Landkreises in die Unterkünfte der Gemeinden zugeteilt und der Umzug organisiert. Dies geschieht unter Einbeziehung eines zuvor mit dem Sozialbetreuer ausgefüllten Fragebogens der integrationspolitische oder persönliche Gründe enthalten kann, an einem bestimmten Ort im Landkreis zu bleiben. Es wird versucht, die Belange der Geflüchteten, der Gemeinden und der Ehrenamtlichen zu berücksichtigen, was aufgrund der steigenden Zahl der anerkannten Geflüchteten leider nicht immer alle Beteiligten zufriedenstellt.

Den Landkreisen obliegt gemeinsam mit den Städten und Gemeinden die soziale Beratung und Betreuung, deren Ziel eine zügige endgültige Unterbringung und die Unabhängigkeit der Flüchtlinge von öffentlichen Leistungen sein soll. Außerdem sorgen sogenannte Integrationsmanager für die Steuerung und Förderung der Integration. Des Weiteren unterstützen diese bei der Hinführung in die Selbstständigkeit.

Um den Geflüchteten den Einstieg in eine private Wohnung zu erleichtern, wurde das Konzept des "Mietführerscheins" entwickelt. Es soll einerseits dazu dienen, den zuständigen Sozialbetreuenden der Vorläufigen Unterbringung die Vorbereitung ihrer Klienten auf die Zeit und das Leben im privaten Wohnraum sowie die Vermittlung von adäquaten Verhaltensweisen als Mieter zu erleichtern. Andererseits können die Menschen, bei denen ein Einzug oder Umzug in eine private Wohnung bevorsteht, anhand dieses Konzeptes alle wichtigen Regeln einfach erlernen.
Das Konzept wurde in einfacher Sprache in mehrere Sprachen übersetzt.
Deutsch Englisch
Französisch Arabisch
Persisch Russisch
Türkisch


Bei Fragen zu Anschlussunterbringung schreiben Sie uns eine E-Mail.
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„Wir sind überzeugt, dass die ehrenamtliche Betreuung der uns anvertrauten Flüchtlinge zur längerfristigen Anstrengung wird, ohne die wir unsere humanitäre Aufgabe und Verpflichtung nicht bewältigen können. Eine nachhaltige Integration kann nicht gelingen ohne Bürger, die das Miteinander vorleben.“

Gisela Erler, Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung
Das Land Baden-Württemberg unterhält eine umfangreiche Website, auf der Projektideen und Beispiele ehrenamtlicher Asyl- und Flüchtlingsarbeit, Informationen, Veranstaltungshinweise, ein Handbuch und viele weitere Materialien bereitgestellt werden.
 
An fast allen Standorten von Gemeinschaftsunterkünften der vorläufigen Unterbringung und der Anschlussunterbringung haben sich im Landkreis Reutlingen Asylarbeitskreise gebildet. Viele Bürgerinnen und Bürger engagieren sich ehrenamtlich in der Flüchtlingsarbeit. Die Unterstützungsbedarfe sind vielfältig. Sie reichen von der Begleitung im Alltag, der gesellschaftlichen Teilhabe von Flüchtlingen bis hin zu speziellen Gruppenangeboten oder Sprachkursen. In Abstimmung mit den Flüchtlingssozialarbeiterinnen und -arbeitern leisten die ehrenamtlichen Helfer/-innen einen wichtigen Beitrag zur Integration von Asylbewerbern und Flüchtlingen. Welche Kooperationen bei der Betreuung von Asylbewerbern möglich und hilfreich sein können, sind im Merkblatt Kooperation Hauptamt-Ehrenamt nachzulesen. Das Arbeitspapier zeigt darüber hinaus Grundregeln auf, die die Kooperation erleichtern sollen.


  • Ehrenamtlicher Dolmetscherpool
    • Der ehrenamtliche Dolmetscherpool hilft Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises Reutlingen sowie den unterschiedlichsten Einrichtungen, die auf beiden Seiten vorhandenen Sprachbarrieren bei Gesprächen zu überwinden.

      Sie… haben Zeit für ein ehrenamtliches Engagement?
      Sie… sind volljährig, sprechen fließend deutsch sowie eine weitere Sprache?

      Informationen zum Dolmetscherpool des Landkreises Reutlingen finden Sie hier.

  • Asylcafés und Asylarbeitskreise im Landkreis Reutlingen
    • Möchten Sie sich ehrenamtlich in der Flüchtlingsarbeit engagieren? Suchen Sie Kontakt zu anderen ehrenamtlich Tätigen vor Ort
    • Die Standorte und Kontaktdaten der vor Ort aktiven Arbeitskreise und Asylcafés finden Sie im Internet. Sie können sich über die E-Mailadresse direkt an die Arbeitskreise wenden oder sich zu den angegebenen Zeiten in den Asylcafés persönlich einfinden.
    • Als Ansprechpartner steht Ihnen Herr Donecker von dem Diakonieverband Reutlingen​
      • peter.donecker(at)kirche-reutlingen.de
      • 01520 8861802

  • Multiplikatorinnen und Multiplikatoren für Verkehrssicherheitstraining​
    • ​Die Kreisverkehrswacht Münsingen, das Polizeipräsidium Reutlingen und der Landkreis Reutlingen haben gemeinsam ein Projekt für mehr Verkehrssicherheit für Geflüchtete ins Leben gerufen. Ausgebildete Fachkräfte mit langjähriger Berufserfahrung schulen ehrenamtliche Helfer zu Multiplikatoren/-innen für Verkehrssicherheitstrainings.
    • Nicht selten werden Geflüchtete bereits bei Ihrer Ankunft von Helfern mit Fahrrädern ausgestattet. Dabei benötigen Sie oftmals Hilfestellung für das richtige Verhalten im Straßenverkehr.
    • Informationen erhalten Sie von Frau Wiedmann per E-Mail oder Telefon 07121 480-2271

  • Landratsamt Reutlingen
  • Bismarckstraße 47
  • 72764 Reutlingen
  • Telefon 07121 480-0