Informationen für Staatsangehörige des Vereinten Königreichs

Zum 31.01.2020 trat das Vereinigte Königreich aus der Europäischen Union aus. Gemäß den Regelungen des "Gesetzes für den Übergangszeitraum nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union vom 27. März 2019" gilt im Bundesrecht für den Übergangszeitraum, das heißt jedenfalls bis zum 31. Dezember 2020, das Vereinigte Königreich weiter als Mitgliedstaat der Europäischen Union. Dies bedeutet, dass die Regelungen des Freizügigkeitsgesetzes/ EU zumindest im Jahr 2020 weiterhin für britische Staatsangehörige anwendbar sind.

Zwischenzeitlich hat das Bundesministerium des Inneren übersichtliche Regelungen zu den Aufenthaltsrechten britischer Staatsangehöriger nach dem Austrittsabkommen bereit gestellt. 

Die Informationen finden Sie hier:

Deutsch: www.bmi.bund.de/brexit-info
Englisch: www.bmi.bund.de/brexit-info-en

Weitere Informationen finden Sie hier.


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